Bedeutender Erfolg für den Schutz der Meere
Deutschland unterzeichnet als einer der ersten Staaten das UN-Hochseeschutzabkommen in New York
Deutschland hat gestern Abend das UN-Hochseeschutzabkommen BBNJ
(Biodiversity Beyond National Jurisdiction) unterzeichnet.
Außenministerin Annalena Baerbock und Bundesumweltministerin Steffi
Lemke haben gemeinsam an der Unterzeichnung in New York teilgenommen.
Zuvor hatte die internationale Staatengemeinschaft das Abkommen im Juni
im Konsens angenommen. Deutschland hatte sich jahrelang für einen
erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen eingesetzt. Sobald 60 Staaten
das Abkommen ratifiziert haben, tritt es 120 Tage später in Kraft. Ziel
ist, dass dies bis zur nächsten UN-Ozeankonferenz
2025 in Frankreich geschieht. Die zügige Ratifizierung hat für
Deutschland hohe Priorität. Durch das Abkommen können erstmals weltweit
anerkannte Schutzgebiete auf Hoher See ausgewiesen werden, um Ruheräume
für die Meeresnatur zu schaffen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Das UN-Hochseeschutzabkommen
ist ein wegweisender Schritt für den internationalen Meeresschutz – und
ein bedeutender Erfolg für den Multilateralismus. Deutschland hat heute
das Abkommen als einer der ersten Staaten unterzeichnet und wird es
auch finanziell unterstützen. Das sind wichtige Signale, damit wir jetzt
ins Handeln kommen. Erstmals gibt es nun Regeln zum Schutz der
Biodiversität in den Weltmeeren. Wir sind auf gesunde Meere bei der
Bekämpfung der Klimakrise, der Verschmutzungskrise und der Krise des
Artenaussterbens angewiesen. Nun gilt es zügig Schutzgebiete auf der
Hohen See auszuweisen, um 30 Prozent der Weltmeere unter strengen Schutz
zu stellen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dieses Abkommen
Realität wird. Es geht beim Schutz der Meere um nicht weniger als um den
Schutz der Lebensgrundlagen der gesamten Menschheit."
Außenministerin Annalena Baerbock: "Das Abkommen zum Schutz der
Hochsee ist ein Hoffnungsschimmer für die ganze Welt. Bisher war es so,
dass die Hohe See im Umweltbereich de facto ein rechtsfreier Raum war,
auch wenn 2/3 der Ozeane die Hohe See umfassen. Gerade mit Blick auf den
Schutz von Biodiversität konnten wir aufgrund dieser Regelungslücke
nicht gemeinsam unsere Hohe See schützen. Das ändert sich jetzt mit
diesem Abkommen. Und zugleich ist dieses Abkommen auch ein
Hoffnungsschimmer für die Vereinten Nationen. Ja, dieser Prozess war
lang. 15 Jahre hat es gedauert. Dieser Prozess hat aber auch gezeigt,
wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam in den Vereinten Nationen gerade
bei schwierigen Themen um Lösungen ringen und bereit sind, dicke Bretter
zu bohren. Am Ende können dann Abkommen im Sinne der gesamten Welt
zustande kommen."
Das UN-Hochseeschutzabkommen
gilt für ein Gebiet, das circa 40 Prozent der Erdoberfläche ausmacht.
Es ermöglich, dass Schutzgebiete auf der Hohen See und im sogenannten
"Gebiet" (hoheitsfreier Tiefseeboden) ausgewiesen werden können. In
diesen Gebieten wird die menschliche Nutzung eingeschränkt. Dies kann
zum Beispiel die Fischerei, die Schifffahrt, oder auch den
Tiefseebergbau betreffen. Die Vertragsstaatenkonferenz wird hierfür
unter anderem mit Organisationen wie der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO),
der internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) oder regionalen
Fischereiorganisationen zusammenarbeiten. Die marine Biodiversität
leidet unter dem fortschreitenden Nutzungsdruck auf die Meere, sowie den
Auswirkungen des Klimawandels. Die Temperatur der Weltmeere ist dieses
Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen. Durch Ruhe- und Rückzugsräume können
Schutzgebiete als Klimaschutzinstrumente eingesetzt werden, um unter
anderem die Resilienz der Ozeane zu stärken. Das Hochseeschutzabkommen
ist somit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der VN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 13 [Klimaschutz] und SDG 14 [Leben unter Wasser]).
Daneben verpflichtet das UN-Hochseeschutzabkommen
Staaten zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für relevante menschliche
Aktivitäten auf der gesamten Hohen See, um die Auswirkungen auf die
Meeresumwelt möglichst gering zu halten. Weiterhin regelt es den
Vorteilsausgleich für die Nutzung maringenetischer Ressourcen der
Hochsee sowie den Kapazitätsaufbau und Transfer von Meerestechnologie
für Entwicklungsländer.
Besonders erfreulich ist, dass das Abkommen
es ermöglicht, Meeresschutzgebiete ggf. auch mit Dreiviertelmehrheit
auszuweisen, wenn ein Konsens nicht erreichbar ist, und dass es
unmittelbare rechtliche Pflichten der Staaten enthält, die
gegebenenfalls auch mithilfe der bewährten Streitbeilegungsmechanismen
des UN-Seerechtsübereinkommens
geklärt werden können (zum Beispiel vor dem Internationalen
Seegerichtshof in Hamburg, dem IGH oder Schiedsgerichten).
Hintergrund
Die Hohe See umfasst 2/3 der gesamten Meeresgebiete und liegt außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse einzelner Staaten. Mit dem UN-Hochseeschutzabkommen
werden detaillierte Regelungen zum Schutz der Biodiversität getroffen
und eine Governance-Lücke geschlossen.
Das UN-Hochseeschutzabkommen
tritt nach 120 Tagen in Kraft, sobald 60 Staaten das Abkommen
ratifiziert haben. Der Ratifizierungsprozess schließt sich an die
Unterzeichnung an. Nach Angaben der UN
werden rund 20 Staaten das Abkommen bereits in den ersten Tagen
unterzeichnen. Für DEU ist ein Umsetzungsgesetz erforderlich, was die
Beteiligung des Bundestags voraussetzt.
Nachdem das Abkommen in Kraft getreten ist, wird eine
Vertragsstaatenkonferenz (englisch COP – Conference of Parties)
eingerichtet werden. Die Vertragsstaatenkonferenz kann unter anderem
Beschlüsse zur Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See treffen
und Empfehlungen an andere internationale Organisationen, wie zum
Beispiel die Internationale Seeschifffahrtsorganisation zum Schutz der
Biodiversität abgeben. Daneben entscheidet die Vertragsstaatenkonferenz
zum Beispiel auch über die Einrichtung eines ständigen Sekretariats für
das UN-Hochseeschutzabkommen und über dessen Sitz. Deutschland wird die Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
fördern. Daneben hat Deutschland eine Meeresoffensive gestartet, die
sich sowohl international als auch national gegen die
Umweltverschmutzung der Meere und für den besseren Umgang mit der
Artenvielfalt einsetzt.
Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (21.09.2023) |
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