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„Söder entmündigt Kommunen, die gegen Müllflut vorgehen wollen“
Die bayerische Staatsregierung untersagt per Kabinettsbeschluss
Städten und Gemeinden, kommunale Einweg-Verpackungssteuern einzuführen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuer im Januar 2025 als
zulässig eingestuft – allerdings ist Bayern eines von fünf
Bundesländern, in denen die Einführung einer Genehmigungspflicht auf
Landesebene unterliegt. Dass Bayern seine notwendige Zustimmung nun
verweigert, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharf.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Ministerpräsident Söder entmündigt bayerische Städte und Gemeinden in ihrem Kampf gegen Einweg-Müll.
Tübingen und Konstanz belegen eindrucksvoll, wie wirksam kommunale
Verpackungssteuern sind: Die Vermüllung des öffentlichen Raums ist
sichtbar zurückgegangen, Angebot und Nutzung von Mehrweg haben stark
zugenommen. Umso skandalöser, dass die bayerische Staatsregierung
Kommunen dieses Instrument gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums
entzieht. Dabei fallen allein in Bayern jährlich mehr als 900 Millionen
Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Essensverpackungen als Abfall
an. Wir fordern Markus Söder auf, diesen Fehler sofort zu korrigieren. Nordrhein-Westfalen,
Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern müssen jetzt ein
Zeichen setzen und ihren Kommunen eine freie Entscheidung über die
Einführung von Einweg-Verpackungssteuern zusichern, weil dort wie in
Bayern eine Zustimmung durch das Land nötig ist. In allen anderen elf
Bundesländern können Städte und Gemeinden selbstständig
Verpackungssteuern einführen – und wir fordern sie dazu jetzt erst recht
auf.“
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