Abfallmanagement-Dienstleistungen können in allen wesentlichen Punkten auf das Abfallrecht gestützt werden
Mit dem zunehmenden Erfolg von Abfallmanagement-Dienstleistungen, die seit Ende der 90er Jahre Eingang in die bundesdeutsche Wohnungswirtschaft fanden, wuchs auch der Widerstand der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gegen diese Entwicklung. Dahinter steht nicht nur die Angst der Kommunen vor weitreichenden Ausfällen bei den Abfallgebühren. Die Träger der öffentlichen Abfallentsorgung befürchten auch, daß die neuen Dienstleistungen zunehmend an ihrem Entsorgungsmonopol rütteln könnten, das in § 13 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) unter anderem für den Hausmüllbereich aufrechterhalten wird. Da das Abfallaufkommen seit Einführung des KrW-/AbfG drastisch zurückging, ist der Widerstand insbesondere in Gebietskörperschaften, die eigene Entsorgungsanlagen betreiben, aus wirtschaftlichen Gründen verständlich. Gleichwohl können diese Beweggründe für die rechtliche Beurteilung keine Rolle spielen. Hier ist vor allem zu klären, ob und inwieweit die in Rede stehenden Abfallmanagement-Dienstleistungen den Grundsätzen und Zielen des KrW- /AbfG entsprechen.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 04/2002 - Großwohnanlagen (Dezember 2002) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Wolfgang Ewer | |
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