Mit Eilentscheidungen vom 29. Juni 2011 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg die Arbeiten an einzelnen Abschnitten der Nordeuropäischen Erdgasleitung (NEL) gestoppt. Im Rahmen der Entscheidungen hat sich das OVG mit dem aktuellen Stand der Technik bei der Bestimmung der Leitungsführung auseinandergesetzt, dabei wichtige Bestimmungen der technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) erörtert und diese mit anderen Regelwerken und Studien verglichen. Im Ergebnis ist das OVG zu vorläufigen Schlussfolgerungen gelangt, die aus sicherheitstechnischer Sicht nicht haltbar sind. Das OVG bewertet die Sicherheit von Ferngasleitungen losgelöst von der üblichen Vorgehensweise bei Risiken von technischen Anlagen und verengt die Maßnahmen zur Absicherung dieser Leitungen in einer sicherheitstechnisch bisher nicht bekannten Weise auf Abstände (zu Wohnbebauungen). Dagegen hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) am 14. November 2011 den Stand der Technik zur Leitungsführung nach dem geltenden technischen Regelwerk differenziert und treffend bestätigt.
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Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 01 - 2012 (Januar 2012) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Technisches Komitee des DVGW „G-TK-1-1 Gastransportleitungen“ | |
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