Maßnahmen des Explosionsschutzes für Gasanlagen

Für Gasanlagen, bei denen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explosionsgefährdete Bereiche festgelegt wurden, müssen zum Schutz dort tätiger Mitarbeiter technische und organisatorische Maßnahmen zum Explosionsschutz vorgesehen und im Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 1 der BetrSichV dokumentiert werden. Nachfolgender Beitrag gibt einen kurzen Überblick zu den Maßnahmen des Explosionsschutzes für Gasanlagen.

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 (2) Betriebssicherheitsverordnung für Gasanlagen ist die Grundlage für jedes Explosionsschutzkonzept sowie des Explosionsschutzdokumentes. Bei der Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz sind zu betrachten:
• die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und die Dauer von explosionsfähiger Atmosphäre in Gefahr drohender Menge,
• die Betrachtung potenzieller Zündquellen,
• wenn erforderlich, die Explosionsauswirkungen.
Werden die im Explosionsschutzdokument gemäß DVGW-Merkblatt G 440 „Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas“1 beschriebenen Maßnahmen eingehalten, sind für Gasdruckregel- und Mess-Anlagen keine Explosionen zu erwarten. Daher ist eine Betrachtung der Auswirkungen von Explosionen in diesem Fall nicht erforderlich. Eine Hilfestellung für die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung gibt die TRBS 2152 Teil 1 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung“. Aus der Gefährdungsbeurteilung folgen die Zoneneinteilung und das Explosionsschutzdokument.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 04 - 2012 (April 2012)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Wolfgang Faber
Dr. Albert Seemann

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