Einmal Emissionshandel – immer Emissionshandel. Das muss nicht sein, wenn nämlich eine Kapazitätsverringerung oder eine Betriebseinstellung vorliegt.
Der vierte Abschnitt der ZuV 2020 behandelt Kapazitatsverringerungen und Betriebseinstellungen. Bei Kapazitatsverringerungen sind nur wesentliche relevant. Bei Betriebseinstellungen zahlen auch teilweise vorgenommene. Daher kann es Uberschneidungen geben. Wahrend bei der teilweisen Betriebseinstellung eine Verringerung der Aktivitatsrate ausreicht, bedarf es bei einer wesentlichen Kapazitatsverringerung nach § 2 Nr. 25 ZuV 2020 einer oder mehrerer bestimmbarer physischer Anderungen. Deshalb ist § 19 ZuV 2020 als Regelung fur die wesentliche Kapazitatsverringerung gegenuber der teilweisen Betriebseinstellung nach § 21 ZuV 2020 speziell. Letztere kann immer noch vorliegen, wenn eine wesentliche Kapazitatsverringerung mangels physischer Anderung nicht gegeben ist.1 ˜ 20 ZuV 2020 bezieht sich hingegen auf Betriebseinstellungen als solche und definiert diese naher. Eine vollstandige Betriebseinstellung geht uber eine wesentliche Kapazitatsverringerung hinaus, so dass keine Konkurrenz auftritt. Fur alle Anderungen des Betriebs einer Anlage greift die Informationspflicht nach ˜ 22 ZuV 2020. Dessen Abs. 2 Satz 1 bezieht sich allerdings nur auf eine wesentliche Kapazitatsverringerung, Abs. 2 Satz 2 demgegenuber auf eine Betriebseinstellung. Samtliche Vorschriften dienen der Umsetzung des Beschlusses 2011/278/EU, und zwar der Art. 21–24.
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| Quelle: | Heft 01 - 2012 (Februar 2012) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz | |
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Die umfassende Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2011)
Dass auch nichteuropäische Fluggesellschaften bei Starts und Landungen innerhalb der EU in das Emissionshandelssystem der jeweiligen Mitgliedstaaten einbezogen werden sollen, ist weiterhin heftig umstritten. 25 Staaten (einschließlich Russland, China und den USA) wollen als Reaktion auf diese europäische Klimaschutzmaßnahme unter Umständen europäischen Fluggesellschaften Lande- und Überflugrechte entziehen (FAZ vom 11.10.2011, S. 13).
Die Betriebseinstellung im Emissionshandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2011)
Das Antragsverfahren für die Handelsperiode 2013 bis 2020 endet am 23.1.2012. Nachdem die Europäische Kommission die für die Anlagen ermittelten und in einem Verzeichnis nach Artikel 15 Abs. 1 des Zuteilungsbeschlusses1 eingetragenen vorläufigen Jahresgesamtmengen geprüft hat, dürfen die Anlagenbetreiber mit den Zuteilungsbescheiden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechnen.
Zur Revision der Emissionshandelsrichtlinie und der Weiterentwicklung des europäischen Emissionsrechtehandelssystems um den Mechanismus nationaler Ausgleichsprojekte
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2011)
Der Emissionsrechtehandel ist einer politischen Klassifizierung nach „das zentrale Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen.“1 Doch vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen erscheint dies fraglich. Die am 25.6.2009 in Kraft getretene Richtlinie 2009/29/EG2 (Ergänzungsrichtlinie) modifiziert die Richtlinie 2003/87/EG3 (Emissionshandelsrichtlinie) erneut, so dass diese ab 2013 auch neue Regelungen enthält, die das bislang praktizierte Regelungssystem des EU ETS ergänzen und verändern. So werden z.B. die Mitgliedstaaten keine nationalen Allokationspläne mehr aufstellen.
Emissionshandel ab 2013 – die neuen Zuteilungsregeln gemäß der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2011)
Am 22.9.2011 hat der Deutsche Bundestag der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) zugestimmt, nachdem sie bereits am 24.8.2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Damit ist diese Verordnung nach ihrer Verkündung am 30.9.2011 in Kraft getreten. Sie bildet die wesentliche Rechtsgrundlage für die Beantragung von Emissionsberechtigungen für die dritte Zuteilungsperiode 2013 bis 2020.
Dosis, Dauer und Häufigkeit
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Für die toxikologische Wirkung und umweltmedizinische Bewertung von Luftinhaltsstoffen spielen viele Faktoren eine Rolle
