Gewerbliche Tierhaltungsanlagen nach der Baurechtsnovelle

Das Verfahrensrecht der Umweltverträglichkeitsprüfung dient der wirksamen Umweltvorsorge. Das materielle Bauplanungsrecht hat eine andere Aufgabe. Es leitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke auf dem Gebiet einer Gemeinde. Beides undifferenziert miteinander zu verknüpfen – wie es der Gesetzgeber mit § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB plant –, führt zu zahlreichen offenen Fragen und Widersprüchen. Vorhabenträger sind daher gut beraten, wenn sie frühzeitig in Verhandlungen mit der Gemeinde zur Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen eintreten

Die Anzahl gewerblicher Tierhaltungsanlagen, die meist im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB errichtet werden, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Außenbereich droht sich – so ist zu lesen – von einem primär landwirtschaftlich genutzten Raum mit wichtigen Funktionen für Natur und Mensch nahezu flächendeckend in einen Standort der industriellen Tierhaltung zu verwandeln, weil sich 80 % bis 90 % der neuen Bauanträge auf gewerbliche Tierhaltungsanlagen beziehen. Ein Grund für die Zunahme von Anlagen zur Zucht und Haltung von Tieren liegt darin, dass die baurechtliche Zulässigkeit dieser Anlagen nicht auf eine Bauleitplanung der Gemeinden angewiesen ist. Vielmehr sind Tierhaltungsanlagen nach aktueller Rechtslage im Außenbereich privilegiert zulässig, wobei zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsanlagen zu unterscheiden ist. Letztere – meist als Massentierhaltungs- oder Intensivtierhaltungsanlagen in der öffentlichen Diskussion – sind aktuell Gegenstand einer Baurechtsnovelle. Nach Darstellung der derzeitigen Rechtslage werden die geplanten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
 
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Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2012 (Dezember 2012)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Stephan Birko

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