„Ernstliche Zweifel“ i.S.v. § 4a Abs. 3 UmwRG – Höhere Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung bei wichtigen Infrastrukturprojekten?

In seinem Beschluss vom 16.10.2012 hat das BVerwG den Eilanträgen der Naturschutzverbände NABU und BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung stattgegeben. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt das BVerwG zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten in der Hauptsache – auch wegen des Umfangs des Materials – nach summarischer Prüfung offen sind. Auch die 2600 Seiten und siebenjährige Planungsdauer sind kein Indiz für die Rechtmäßigkeit. Trotz des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges und der internationalen Verkehrsbedeutung des Vorhabens kommt das BVerwG aufgrund einer (reinen) Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO (mit geringfügigen Ausnahmen) zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung für sämtliche Maßnahmen.

In seinen Beschlussgründen vom 16.10.2012 führt das BVerwG aus, dass sich nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen lasse, ob die durch den Baubeginn ausgelösten morphologischen Veränderungen und morpho- bzw. hydrodynamischen Auswirkungen „ohne Weiteres“ reversibel sind. Daher trete das Interesse des Vorhabensträgers und der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehbarkeit der Entscheidung hinter das Interesse der Antragsteller am Unterbleiben der Vollzugsmaßnahmen zurück.
Mit ihren Anträgen hatten die Umweltverbände geltend gemacht, dass der Planfeststellungsbeschluss auf falschen Grundannahmen und unzureichenden Berechnungsmodellen hinsichtlich der hydromorphologischen und hydrobzw. morphodynamischen Auswirkungen des Ausbaus beruhe und gegen zwingende Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzes verstoße. Das BVerwG hat diese Anträge gemäß der Rechtsprechung des EuGH in Sachen Trianel für zulässig erachtet, obwohl eine Verletzung Dritter in subjektiv-öffentlichen Rechten nicht geltend gemacht wurde. Das ist zutreffend, da die Verbände nach dem Urteil des EuGH auch vor einer entsprechenden Anpassung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes als klagebefugt anzusehen waren.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2012 (Dezember 2012)
Seiten: 4
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl

Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com

Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden.


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Projektverbund ForCYCLE II zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der bayerischen Wirtschaft
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Ziel des Projektverbundes ForCYCLE II zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der bayerischen Wirtschaft war die Entwicklung von Lösungsansätzen und Technologien im Bereich der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft, insbesondere für KMU und Handwerksbetriebe.

Zweckbestimmung von Biozidprodukten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 528/2012 (im Folgenden: BPR) bestimmt, wann ein Stoff oder Gemisch als Biozidprodukt einzuordnen ist. So müssen für eine entsprechende Einstufung kumulativ zumindest drei Voraussetzungen erfüllt sein.

Bambi ist kein Rechtssubjekt: Die rechtmäßige Tötung wild lebender Tiere im Spannungsfeld von Recht, Ethik und Praxis
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
The text provides an analysis of the legal framework governing the killing of wild animals in Germany, with specific reference to hunting law, animal welfare law, and nature conservation law.

Initiativen für eine nachhaltige Zukunft schärfen das Umweltbewusstsein
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2024)
Angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen, wie der Verschwendung von Ressourcen und dem Klimawandel, gewinnen Abfalltrennung, Abfallvermeidung und Naturschutz zunehmend an Bedeutung.

Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...