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Die EU-Kommission ist mit ihrer Biokraftstoffgesetzgebung zu ”indirect Land Use Change” (iLUC) in einer ersten Runde gescheitert
Mit diesem Beitrag werden Hinweise für die zweite Runde der Gesetzgebung zum Komplex „Land Use Change“ (LUC) beziehungsweise Landnutzungsänderung gegeben. Es wird dargestellt, wie die Europäische Kommission mittels ökonometrischer Modellberechnungen Faktoren für die indirekte Landnutzungsänderung (sogenannte iLUC-Faktoren) für die EU-Gesetzgebung ermittelt hatte. Diese Faktoren weisen keine ausreichende Rechtssicherheit auf und sie würden keinen Beitrag zur Problemlösung der weltweiten Landnutzungsänderung leisten, wenn sie eingeführt werden. Die laufende Gesetzgebung bot keinen ausreichenden Ansatz für eine Lösung des Problems der Landnutzungsänderungen. Daher ist damit zu rechnen, dass Rat und Europäisches Parlament die Kommission erneut damit beauftragen, einen zielführenden Regelungsvorschlag zu entwickeln. In diesem Beitrag wird dargestellt, welchen Gesichtspunkten ein neuer Regelungsvorschlag genügen sollte. Hierbei wird auf die Grundsätze Guter Regierungspraxis Bezug genommen. Und es wird gezeigt, wie mittels einer regional ausgerichteten Regelung die klimapolitischen Selbstverpflichtungen „National angemessene Klimaschutzmaßnahmen“ (NAMAs = Nationally Appropriate Mitigation Actions) und „Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und zerstörerischer Waldnutzung“ (REDD+) in den relevanten Ländern unterstützt werden könnten.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | Ausgabe 04 / 2013 (Dezember 2013) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl | |
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