TechnischesSicherheitsManagement – Unterstützung für einen rechtssicheren und effizienten Talsperrenbetrieb

Die Überprüfung der Qualifikation und Organisation technischer Bereiche kann durch ein TechnischesSicherheitsManagement (TSM) erfolgen. Der Prozess der Eigenanalyse und die abschließende Prüfung basieren auf dem DWA-Merkblatt M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Talsperren und anderen großen Stauanlagen“. Der Geschäftsbereich Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands hat sich diesem Verfahren gestellt und zieht für sich ein positives Fazit.

§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [1] begründet weitreichende Schadensersatzpflichten bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstigen Rechten Dritter. Schadensereignisse, die auf eine schuldhafte Verletzung originärer Organisationspflichten zurückzuführen sind, ziehen ggf. eine unmittelbare Haftung nach sich. Neben der zivilrechtlichen Haftung des Unternehmens können die verantwortlichen Personen auch strafrechtlich belangt werden.
Das TechnischeSicherheitsManagement (TSM) ist ein Verfahren zur Selbstüberprüfung von Unternehmen hinsichtlich der Qualifikation und Organisation des technischen Bereiches. Es ist personenorientiert und richtet sich an die „Technische Führungskraft“. Organisations-, Arbeits- und Betriebssicherheit sind Kernthemen des TSM.
Das TSM ist in Sparten gegliedert und wird von den technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen getragen [2]. Die Anforderungen an das TSM werden für die jeweilige Sparte in verschiedenen Merkblättern definiert. Im Bereich Stauanlagen stellt dies das Ende 2012 im Entwurf erschienene Merkblatt M 1002 „Anforderungen an die Qualifikation und an die Organisation von Betreibern von Talsperren und anderen großen Stauanlagen“ [3] dar. Als Technische Regel werden hier die Forderungen, die sich aus den rechtlichen und technischen Vorgaben ableiten lassen, beschrieben. Es enthält u. a. Festlegungen zu:
■der Nennung der Aufgaben- und Tätigkeitsfelder,
■der erforderlichen Transparenz von Organisationen (Aufbau- und Ablauforganisation),
■den Anforderungen an die Technische Führungskraft und das Fachpersonal sowie
■dem Beauftragtenwesen.
Ergänzend zu der Technischen Regel gibt es zwei Leitfäden, welche die im Merkblatt beschriebenen Anforderungen konkretisieren. In Frageform erstellt, dienen sowohl der „Allgemeine organisatorische Leitfaden“, welcher für alle TSM-Sparten gilt, als auch der fachspezifische Teil zunächst der Selbstprüfung des Unternehmens.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 05/2013 (Mai 2013)
Seiten: 4
Autor: Dipl.-Ing., M. Sc. Ludger Harder
Dipl.-Ing. Peter Klein
Dipl.-Ing. Katja Last
Dipl.-Ing. Antje Nielinger

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