Am 2.7.2014 hat die Europäische Kommission (KOM) den Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (AbfRRL) und anderer abfallrechtlicher Richtlinien (Legislativvorschlag) vorgelegt. Der Vorschlag kam insoweit überraschend, als die Amtszeit der EU-Kommissare zu diesem Zeitpunkt nahezu abgelaufen war.
In fachlicher Hinsicht kann es allerdings nicht verwundern, dass die KOM fast sechs Jahre nach Verabschiedung der derzeitigen Fassung der AbfRRL am 19.11.2008 über Änderungen nachdenkt, zumal die Zielvorgaben der AbfRRL, der DeponieRL und der VerpackRL zur Überprüfung anstanden.Gemeinsam mit dem Legislativvorschlag hat die KOM eine Mitteilung mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ veröffentlicht, in dem sie die Ausgangsbasis, Ziele und Handlungsoptionen auf dem Gebiet des europäischen Abfallrechts aufzeigt sowie die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für die europäische Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik herausstellt. Im Mittelpunkt stehen dabei der Übergang zu einer noch starker kreislauforientierten Wirtschaft und der Ressourcenschutz.
Nachfolgend werden die vorgeschlagenen Änderungen überblickartig dargestellt, einer ersten kritischen Bewertung zugeführt und die Bezüge zum deutschen Recht hergestellt. Die Ausführungen konzentrieren sich dabei auf die AbfRRL, es werden aber zum Teil auch parallele Änderungen in den Bereichen Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge und Deponien behandelt.
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| Quelle: | Heft 06 - 2014 (November 2014) | |
| Seiten: | 12 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Regierungsrat Dr. Jean Doumet Isabella Hermanns | |
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