Die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt den Ausbau der Stromerzeugung durch Windkraft als Maßnahme zur Minderung des Klimawandels. Mindestens zwei Prozent der Landesfläche sollen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden. Im Bereich windhöffiger Standorte kann es zu Interessenkonflikten zwischen dem Grund- und Trinkwasserschutz und der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) kommen. Ein Leitfaden des Umweltministeriums zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Bau und Betrieb von WEA in Wasserschutzgebieten möglich sind.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bekennt sich zum Ziel, weltweit den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. Dies bedeutet, dass die CO2-Emmissionen deutlich reduziert werden müssen. Das Nahziel in Rheinland-Pfalz ist dabei die Minderung der CO2-Emmissionen um 40 % bis 2020. Hierzu liefert die Nutzung von Windenergie zur Stromerzeugung einen wichtigen Beitrag. Bis zum Jahr 2020 wird angestrebt, die Stromerzeugung aus Windkraft zu verfünffachen.
In einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll festgelegt werden, dass künftig mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden. Auch soll festgelegt werden, dass hierfür mindestens zwei Prozent der Waldfläche bereitzustellen sind. Da im Bereich der windhöffigen Standorte in den dicht bewaldeten Mittelgebirgsregionen des Landes oftmals auch Trinkwasser gewonnen wird und eine Vielzahl von Trinkwasserschutzgebieten ausgewiesen bzw. festgesetzt sind, kann es zu Interessenkonflikten zwischen der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Suche nach geeigneten Standorten für Windenergieanlagen (WEA) kommen. In wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten stellt der Bau von WEA vor allem während der Bauphase ein Risiko dar, weil hierbei eine tiefgründige Verletzung von Grundwasser überdeckenden Schichten auf großer Fläche erfolgt. Eine ausreichende Grundwasserüberdeckung hat wegen ihrer Schutz- und Reinigungsfunktion eine große Bedeutung für das Grundwasser und damit für den Trinkwasserschutz. Ein weiteres Risiko für die Qualität des Grundwassers kann von der Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bereich der WEA ausgehen. Der Leitfaden soll aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Bau und der Betrieb von WEA in Wasserschutzgebieten (WSG) möglich sind.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 06/2014 (Juni 2014) | |
| Seiten: | 4 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Hans-Jürgen Geiß Jochen Kampf | |
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Wasserkraft und Wasserrahmenrichtlinie – eine Flussgebietsstrategie
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Wasserrechtliche Erlaubnisse für Geothermie-Nutzungen
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Bewirtschaftungsermessen und Nachbarschaftsinteressen
Der neue § 6 WindBG: Go-To-Areas für die Windenergie
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