Im Deutschen Umweltrecht finden sich verschiedene Haftungsgrundlagen für Umweltschäden. Diese werden in verschiedenen Gesetzen unterschiedlich definiert und müssen daher begrifflich abgegrenzt werden. Insbesondere muß zwischen Schäden durch Umwelteinwirkungen und Schäden an der Natur selbst unterschieden werden.
An praktischen Beispielen werden konkrete Umwelthaftungstatbestände dargestellt. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen lassen sich Haftungen reduzieren. Wichtig zur Abschätzung des Drittschadenpotentials ist z.B. die Erfassung des Umgebungsrisikos.
Emissionen aus dem Anlagenbetrieb von (Abfall-)Verbrennungsanlagen können sowohl im Normalbetrieb als auch im Störfall entstehen. Im Normalbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften und, damit verbunden, die Emissionsgrenzwerte einzuhalten.
Im Störfall kann es zu unkontrollierten Stofffreisetzungen kommen, die zu Schäden im eigenen Betrieb (Eigenschäden) führen oder die Schäden in der Firmenumgebung anrichten (Drittschäden). Bei diesen kann es sich um Personen- und/oder Sachschäden handeln, aber auch um Schäden am Boden, an Gewässern und an der belebten Natur. Neben den entstehenden Kosten kann es zu Imageverlusten und Aktentanzproblemen kommen.
Der folgende Beitrag erläutert die Grundlagen der Umwelthaltung nach deutschem Umweltrecht und stellt wichtige Grundbegriffe vor. Anhand praktischer Beispiele werden konkrete Emissionsschäden betriebener Verbrennungsanlagen vorgestellt und Maßnahmen präsentiert, die zu einer Reduzierung der Umwelthaftung führen können.
Copyright: | © Texocon GbR | |
Quelle: | 8. Potsdamer Fachtagung - 24.02. bis 25.02. 2011 (Februar 2011) | |
Seiten: | 18 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Reinhard Maack | |
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