Vor der Bewährungsprobe

Bei der Umsetzung der neuen Altholzverordnung muß eine Reihe
offener Fragen berücksichtigt werden

Die Altholzverordnung, die zum 1. März dieses Jahres in Kraft treten wird, betrifft die Entsorgung von etwa acht Millionen Tonnen Altholz pro Jahr sowie eine derzeit noch offene Menge an Produktionsabfällen in der Holzwirtschaft. Sie ist das erste gesetzliche Regelwerk, das den Leitgedanken des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes – den Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung – konsequent umsetzt. Die in Brüssel notifizierte Verordnung soll bundesweit Rechtsicherheit bringen und Regelungen der Bundesländer ablösen. Nach Jahren kontroverser Diskussionen und erheblicher Verunsicherungen durch unterschiedliche Länderregelungen begrüßt die Wirtschaft
vor allem die Rechtssicherheit, die mit der Verordnung jetzt hergestellt ist. Dennoch gibt es für die Umsetzung der gesetzlichen Regelung offene Fragen bei den Behörden und bei den betroffenen Unternehmen. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung unter dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen und technischen Umsetzbarkeit erörtert.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Rainer Marutzky

Artikel weiterleiten Artikel kostenfrei anzeigen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2008
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (6/2008)
Gebührenvergleich aller 86 örE in Bayern; Abfallgebühren in den einzelnen Bundesländern; Strategien der Zusammenarbeit von Privatwirtschaft und Kommunen - Handlungsfelder und Beispiele

Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2006
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2/2006)
Die Abfallgebühren für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt wurden auf Basis der aktuellen Gebührensatzungen ermittelt. In Bayern wurden dabei erstmals die Abfallgebühren aller öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus 86 Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst.

Herstellung von Ersatzbrennstoff aus Berliner Hausmüll mit einem mechanischen Aufbereitungsverfahren
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (11/2004)
Die Firma Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG hat sich Ende 2003 an der Ausschreibung zur Entsorgung von 100.000 Tonnen Restabfall der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) beteiligt. Zum Unternehmen gehören derzeit Standorte in Neuendorf bei Oranienburg, Wilmersdorf bei Fürstenwalde, Berlin, Magdeburg und Wittstock.

Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2004
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (4/2004)
In einer bayernweiten Recherche wurden die aktuellen Gebühren für die kommunale Abfallentsorgung auf Basis der im Internet verfügbaren Gebührensatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger ermittelt.

In die Pflicht genommen
© Rhombos Verlag (2/2003)
Was die neue Altholzverordnung für die Verwertungspraxis bedeutet

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...