Für die energetische Verwertung von Altholz werden die Erlöse aus dem Verkauf von Wärme an Bedeutung gewinnen
Die neue Altholzverordnung bringt den Betreibern von energetischen Verwertungsanlagen mehr Rechts- und Planungssicherheit. Im härter werdenden Wettbewerb um das Holz wird es durch die Verordnung jedoch nicht einfacher, die Anlagen nachhaltig wirtschaftlich zu betreiben. Mehr noch als bisher müssen die Anlagenbetreiber und Verwerter darauf achten, ihre Transport- und Handlingkosten zu minimieren. Holzaufbereitung und energetische Verwertung sollten deshalb nahe am Altholzanfall in den Ballungszentren und in enger Nachbarschaft angesiedelt werden, damit lange LKW-Zwischentransporte entfallen. Energetische Verwertungsanlagen sollten, um aufwendige Sortierung und Probenahmen zu vermeiden, möglichst nach der 17. BImSchV genehmigt sein und alle Altholzklassen einsetzen können. Zwar kommt die Altholzverordnung der energetischen Verwertung entgegen, ein belegbarer Einfluß auf die Preise für Altholz kann derzeit jedoch nicht festgestellt werden.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl. Ing. Klaus Seeger | |
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