Am 1. März 2003 tritt die Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Altholzverordnung) in Kraft. Sie wird die inländische Entsorgung von Altholz neu regeln. Die Verordnung nimmt sowohl die Erzeuger und Besitzer von Altholz, als auch die Betreiber von Altholzbehandlungsanlagen in die Pflicht, und gilt für alle mengenmäßig bedeutenden Altholzströme.
Am 1. März 2003 tritt die Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Altholzverordnung) in Kraft. Sie wird die inländische Entsorgung von Altholz neu regeln. Die Verordnung nimmt sowohl die Erzeuger und Besitzer von Altholz, als auch die Betreiber von Altholzbehandlungsanlagen in die Pflicht, und gilt für alle mengenmäßig bedeutenden Altholzströme. Die Exportschiene wird jedoch nicht direkt erfaßt. Bemerkenswert ist weiterhin, daß die bisher im großen Stil übliche Beseitigung von Altholz, zum Beispiel auf Deponien, ab dem 1. März 2003 in der heutigen Form nicht mehr zulässig sein wird. Vielmehr müssen die meisten Altholzsortimente einer Verwertungsmaßnahme zugeführt werden. Es ist daher damit zu rechnen, daß die zur Verwertung anstehenden Altholzmengen zunehmen werden.
Dieser Zuwachs wird in erster Linie der energetischen Verwertungsschiene zu Gute kommen. Die Altholzverordnung bezeichnet zwar die stoffliche und die energetische Verwertungsschiene als gleichermaßen hochwertig. Doch die für die Zukunft zu erwartende, starke Dominanz der energetischen Verwertung erhält entscheidende Impulse aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und der zugehörigen Biomasseverordnung. Beide regeln die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom und beeinflussen den Altholzmarkt seit Sommer 2001 maßgeblich.
Den Verfassern der Altholzverordnung ist ein hervorragendes Verständnis der äußerst komplexen Materie zu bescheinigen. Natürlich bleiben Kritikpunkte. Wesentlich mehr Fragen wird aber die Umsetzung der Verordnung aufwerfen. Hier hofft unsere Branche, daß die Vollzugsbehörden diese pragmatisch handhaben werden.
Nach diversen, zum Teil nicht umsetzbaren, länderspezifischen Vorgängern“ wird die Altholzverwertung nun in wenigen Tagen bundesweit einheitlich geregelt und für alle Beteiligten stellt sich eine neue Situation.
Peter Niedhammer, Worms
1. Vorsitzender der Gütegemeinschaft
Gebrauchtholz- Recycling e.V.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003) | |
Seiten: | 1 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Peter Niedhammer | |
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Verbrennung von Altholz, Altmöbeln und Sperrmüll – kombiniert mit stofflicher Nutzung –
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (4/2004)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit seiner Vergütung für Strom aus Biomasse und die Altholzverordnung werden die energetische Nutzung von Holz, speziell von Altholz, stark beeinflussen.
Entsorgung nicht verwertbarer Outputströme der MBA in die MVA
© IWARU, FH Münster (5/2005)
In wenigen Monaten beginnt ein neues Zeitalter in der Abfallwirtschaft. Die Diskussion wird beherrscht durch die Frage - reichen die Entsorgungskapazitäten? Aber auch andere Aspekte werden an Bedeutung gewinnen. Die LAGA [1] hat ermittelt, dass in 2005 eine gesicherte Behandlungskapazität bei MVA´n und MBA´n i.H.v. 22,6 Mio. t zur Verfügung stehen. Dies würde ausreichen, um Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zur Beseitigung i.H.v. 20,4 Mio. t zumindest rein rechnerisch aufzunehmen. Berücksichtigt man hingegen auch die Abfälle aus anderen Abfallbehandlungsanlagen (Sortier- und Aufbereitungsanlagen, Kompostwerke), nicht mehr ablagerungsfähige produktionsspezifische Abfälle und das weite Feld der Ersatzbrennstoffe, können an der Entsorgungssicherheit Zweifel aufkommen.
Energetische Biomassenutzung –Einsatzmengen, Technologie und Kosten – am Beispiel Biomassekraftwerk Lünen
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Das Biomassekraftwerk Lünen wird zur Zeit als Gemeinschaftsprojekt von STEAG und REMONDIS errichtet. Die Gesellschaftsanteile sind mehrheitlich bei SEC d.i. STEAG Energie Contracting GmbH, zu 100 % zum STEAG-Konzern gehörend, und bei der REMONDIS GmbH & Co, Region West, zu 100 % ein Unternehmen der REMONDIS AG & Co KG. Das Biomassekraftwerk wird im östlichen Teil des Lippewerkes in unmittelbarer Nachbarschaft zum STEAG Kraftwerk Lünen gebaut.
Wirtschaftlicher Vergleich von Nachwachsenden Rohstoffen
© C.A.R.M.E.N. e.V. (3/2005)
Nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) im Sinne der Neufassung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) sind Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden.
Konzeption der Schwachgasentsorgung in der Stilllegungsphase in einem Biomassekraftwerk
© Verlag Abfall aktuell (2/2005)
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) übernimmt als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft die Entsorgung der verschiedenen Abfallströme aus Stadt und Kreis Kaiserslautern.