Das neue Altholzrecht steht in Wechselwirkungen zu anderen umweltrechtlichen Vorschriften
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwertung und Beseitigung von Altholz werden nicht ausschließlich durch die Altholzverordnung festgelegt. Vorgaben für den Umgang mit Altholz finden sich auch in einer Vielzahl anderer umweltrechtlicher Regelwerke. Naheliegende Wechselwirkungen verschiedener Regelungsbereiche werden jedoch häufig übersehen und bleiben unberücksichtigt. Das gilt nicht nur für den Rechtsanwender. Auch der Gesetz- und Verordnungsgeber scheint gerade im Umweltrecht bisweilen den Fehler zu begehen, lediglich die vorliegende Materie zu betrachten und das nähere und weitere gesetzliche Umfeld zu vernachlässigen. Ein Blick über die Altholzverordnung hinaus macht deutlich, daß diese in ein relativ komplexes Normgefüge eingebettet ist. Wechselwirkungen werden mit einer Vielzahl von Regelwerken beziehungsweise Rechtsbereichen auftreten. Hierzu zählen zum Beispiel das Erneuerbare- Energien-Gesetz, die Biomasseverordnung, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Chemikalienrecht, das Immissionsschutzrecht und das Europäische Abfallrecht. Diese Wechselwirkungen werden im folgenden Beitrag anhand einiger Beispiele verdeutlicht.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Ralf Kaminski Dr. Christoph Anger | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Altholz zur Energieerzeugung am Beispiel des Projektes Borken/Hessen
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (5/2001)
Übergeordnetes Thema ist das Weltklima und damit auch die Vereinbarungen der entsprechenden Konferenzen. Aus dem Protokoll des Gipfels von Kyoto vom Dezember 1997 leiteten die EU und schließlich die Bundesregierung Emissionsminderungsziele ab, die Basis für die Gestaltung der politischen Instrumente, d. h. der weiteren Gesetzgebung, waren.
Dicke Bretter zu bohren
© Rhombos Verlag (11/2000)
Eine Verordnung soll die Erzeugung von Strom aus Biomasse regeln
Auf dem Weg zur Norm
© Rhombos Verlag (1/2006)
Die Entwicklung einer Standardmethode zur Bestimmung des biogenen Anteils in
Ersatzbrennstoffen macht Fortschritte
Erneuerbare Energien aus Biomasse-Reststoffen – Status quo, Potenziale und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Der menschlich verursachte Klimawandel ist ohne Zweifel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Klimaschutz erfordert eine konsequente Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen, wie sie insbesondere aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe resultieren. Zur Vermeidung oder zumindest zur Reduktion der energiebedingten Umweltauswirkungen gelten von der Vielzahl der Möglichkeiten, die zu einer zukünftig umwelt- und klimaverträglicheren Energieversorgung beitragen können, die regenerative Energien (rE) als "Hoffnungsträger".
Energetische Biomassenutzung –Einsatzmengen, Technologie und Kosten – am Beispiel Biomassekraftwerk Lünen
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Das Biomassekraftwerk Lünen wird zur Zeit als Gemeinschaftsprojekt von STEAG und REMONDIS errichtet. Die Gesellschaftsanteile sind mehrheitlich bei SEC d.i. STEAG Energie Contracting GmbH, zu 100 % zum STEAG-Konzern gehörend, und bei der REMONDIS GmbH & Co, Region West, zu 100 % ein Unternehmen der REMONDIS AG & Co KG. Das Biomassekraftwerk wird im östlichen Teil des Lippewerkes in unmittelbarer Nachbarschaft zum STEAG Kraftwerk Lünen gebaut.