Risiken und Nebenwirkungen

Die strafrechtliche Haftung des Betriebsbeauftragten für Umweltschutz betrifft vor allem Unterlassung und Fahrlässigkeit

Der vorliegende Aufsatz wendet sich nicht an Juristen, sondern an Personen, die im Umweltschutz beruflich tätig sind und hierbei mit Fragen der Haftung von Betriebsbeauftragten und bestellpflichtigen Unternehmern konfrontiert werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die strafrechtliche Haftung des Betriebsbeauftragten. Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, die einzelnen Problempunkte juristisch herzuleiten. Soweit erforderlich, werden juristische Termini erklärt, die für das Verständnis der Materie erforderlich sind. Im Folgenden wird auf die Haftung bei Sonder- und Allgemeindelikten im Umweltbereich, sowie auf die Haftung bei aktivem Handeln und Unterlassen eingegangen. Ferner wird die Haftung beim Handeln mehrerer Betriebsbeauftragten angesprochen.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Claudia Bergmeier

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