Digitale Begleiter

Nordrhein-Westfalen testet neue Technologien zur Überwachung von Abfällen

Mit Hilfe moderner Technologien wird man Abfälle künftig einfacher und wirtschaftlicher überwachen können, ohne daß Abstriche an einer wirkungsvollen Kontrolle gemacht werden müssen. Unter fachlicher Begleitung des Landesumweltamtes (LUA NRW), das als Zentrale Stelle fungiert, testen Behörden und Firmen in Nordrhein-Westfalen seit Sommer 2001 ein neues elektronisches Überwachungsverfahren. Mit den bislang erfolgversprechenden Feldversuchen sollen praktikable Lösungen für ein zukünftiges elektronisches Nachweisverfahren aufgezeigt werden, das in der Entsorgungswirtschaft als Regelverfahren dienen soll. Die Feldversuche beruhten zunächst auf einer engen Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden des Landes und den beteiligten Firmenvertretungen. Darüber hinaus sind die Erprobungen inzwischen über die „Experimentierklausel“ gemäß § 32 Abs. 4 NachwV rechtlich abgesichert, die mit der kleinen Novellierung der Nachweisverordnung zum 1. Mai 2002 eingeführt wurde. Bis heute wurden die elektronisch geführten Nachweise in Feldversuchen unter verschiedenen Fallgestaltungen mit großem Erfolg getestet. Auf Einladung des Ministeriums für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens stellten am 27. März 2003 alle Beteiligten die gesammelten Erfahrungen vor.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 03/2003 - Chemikalienpolitik (September 2003)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Klaus-Dieter Koß

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