Unter der Fragestellung „Ist die Bioabfallnovelle postmodern?“ wurde die novellierte Verordnung im Rahmen einer Inhaltsanalyse genauer betrachtet und Aspekte einer modernen und postmodernen Gesellschaft herausgearbeitet und interpretiert. Es wurde gezeigt, dass das Ziel der Verordnung als postmoderne bezeichnet werden kann. Die rechtliche Umsetzung unterliegt jedoch sehr deutlich modernen Rechtsbedingungen.
Die novellierte Fassung der Bioabfallverordnung ist im Jahr 2012 in Kraft getreten. Aufgrund von europarechtlichen Vorgaben und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen wurde die Verordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angepasst. In den Beratungen wurden Stellungnahmen von Ländern und Kommunen, Wissenschaft und Fachverbänden eingeholt und diskutiert. Diese u.a. auch konträren Meinungen führen dazu, dass sich unterschiedliche Interessen in der Verordnung niederschlagen. Diese gesellschaftlich verankerten Anschauungen lassen durch (vormoderne) moderne und postmoderne Kriterien voneinander unterscheiden. Mit der Postmoderne lassen sich beispielsweise Schlagworte wie Verwertungskreisläufe, Ressourcenschutz und Nachhaltige Entwicklung verbinden. Inwieweit die Ansprüche einer postmodernen Gesellschaft in der Novelle der Bioabfallverordnung umgesetzt werden, soll im Rahmen dieses Beitrages erörtert werden. Dazu werden zunächst moderne und postmoderne Gesellschaftsstrukturen voneinander unterschieden, um daraus Analysekriterien abzuleiten. Daran anschließend wird die Bioabfallverordnung (und teilweise das Kreislaufwirtschaftsgesetz) anhand dieser Kriterien betrachtet, um die Frage „Ist die Bioabfallnovelle postmodern?“ zu beantworten.
Copyright: | © DGAW - Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. | |
Quelle: | 4. Wissenschaftskongress März 2014 - Münster (März 2014) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Anna Maria Currin | |
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