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Traditionally, German law used to draw clear borderlines between water law and nature protection law: On the Federal level, the Federal Nature Protection Act aimed at protecting wildlife and nature while the Federal Water Resources Act dealt with the management and use of water as a resource. In 2000, however, the European Water Framework Directive recognized that „water, due to its ecological and social value is more than a resource“, and obliged Member States to attain a good ecological status of all water. With its new approach, the Water Framework Directive became the starting point of a comprehensive ecologization of German water law. Nevertheless, while the newly created links between water management and nature protection are to be welcomed, both fields of law have to preserve their respective rationalities.
Es war ein umweltpolitischer Paukenschlag, als Generalanwalt Niilo Jääskinen am 23. Oktober letzten Jahres im Vorlageverfahren zur Weservertiefung dem Europäischen Gerichtshofs eine Schlussanträge mit seiner Auslegung des Verschlechterungsverbots der Wasserrahmenrichtlinie vorlegte und diese wichtigste Streitfrage des gesamten Wasserrechts im denkbar strengsten Sinne beantwortete: Jedes einzelne Projekt, das zu einer nachteiligen Veränderung eines Oberflächenwasserkörpers führt, soll demnach unzulässig sein, wenn es nicht durch Erteilung einer Ausnahme nach den anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften gerechtfertigt werden kann. Zwar gehen die Deutungen der Schlussanträge und die Einschätzungen ihrer Konsequenzen zumindest in der Tagespresse auseinander. Gleichwohl kann ihr Inhalt als Signal verstanden werden, dass die ökologischen Anforderungen des Unionsrechts an die wasserwirtschaftliche Einzelentscheidung erheblich erhöht und die entsprechenden Maßstäbe tendenziell jenen des europäischen Naturschutzrechts angenähert werden. Ausdrücklich begründete der Generalanwalt seine Ergebnisse nämlich auch mit der Erwägung, dass die Wasserrahmenrichtlinie„... die Bedeutung des ökologischen Ansatzes in der Wasserbewirtschaftung betonen wollte“.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | EurUp 02/2015 (Juni 2015) | |
| Seiten: | 14 | |
| Autor: | Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner | |
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Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2025)
Wasserwiederverwendung trägt zur Entlastung natürlicher Wasserressourcen bei. Die seit 2023 gültigen EU-Mindestanforderungen an Wasserwiederverwendung werden derzeit in deutsches Wasserrecht integriert. Das im Juli 2025 erschienene Merkblatt DWA-M 1200 erleichtert die praktische Umsetzung von Wasserwiederverwendung in Deutschland.
Value Management -integrale Konzeption von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen zur Starkregenvorsorge stellen hohe Anforderungen an alle beteiligten Akteure und erfordern eine fachbereichs-übergreifende Zusammenarbeit, um erfolgreich zu sein. Um diese Prozesse zu unterstützen, hat der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Dortmund Value-Management-Studien im Sinne der DIN EN 12 973 durchgeführt. Ein wichtiger Projektansatz ist es dabei, den Raum und die Maßnahmen funktionsbezogen zu bewerten. Das übergeordnete Projektziel war es, interdisziplinär Maßnahmen zur Starkregenvorsorge zu erarbeiten, die sich durch hohe Effektivität, optimale Organisation und Nutzung der eingeschränkt verfügbarer Ressourcen auszeichnen.
From Mail to Milwaukee
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Im Folgenden wird über eine Wasserinfrastruktur-Begegnungsreise im April dieses Jahres nach Milwaukee und Chicago berichtet. Die Reise gab einen umfassenden Einblick in wasserwirtschaftliche Strukturen, technische Entwicklungen und institutionelle Rahmenbedingungen in zwei Bundesstaaten der USA.
Stark unterschiedliche Starkregengefahrenkarten nach den Leitfäden der Länder
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In den zurückliegenden Jahren haben Starkniederschläge schwere Überflutungen mit erheblichen Sachschäden und sogar Todesfällen verursacht. Mehrere Bundesländer haben Vorgehensweisen zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten entwickelt und diese in Leitfäden veröffentlicht. Im Regelfall wird die Erstellung von Starkregengefahrenkarten nach diesen Leitfäden gefördert, wodurch mittlerweile zahlreiche Kommunen Karten erstellt haben.
Technische Anforderungen zur Dammpflege unter dem Aspekt der Anlagensicherheit
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Große Staustufen tragen mit rund 1 200 km Stauhaltungsdämmen (Dämme) erheblich zum Hochwasserschutz im Freistaat Bayern bei. Der Bau von Staustufen ist nach § 31 Nr. 2 WHG planfeststellungspflichtigen Gewässerausbauten gleichgestellt. Betreiber sind daher zur Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Dämme im Zuge des Unterhalts verpflichtet, dessen Vernachlässigung Regressansprüche begründen könnte.
