Verbesserung der maritimen Notfallvorsorge als Maßnahme im Rahmen der Meeresstrategierahmenrichtlinie

Maßnahmen zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) müssen kostenwirksam und technisch durchführbar sein. Vor deren Einführung sollen Folgenabschätzungen und Kosten-Nutzen-Analysen vorgenommen werden. Die sozioökonomische Bewertung der Maßnahme „Verbesserung der maritimen Notfallvorsorge und des Notfallmanagements“ wird vorgestellt.

Mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) hat die EU einen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Mitgliedsstaaten Maßnahmenprogramme auflegen müssen, um einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Die Maßnahmenprogramme für Nord- und Ostsee werden auf der Grundlage der operativen Umweltziele und unter Berücksichtigung bestehender bzw. in Planung befindlicher Maßnahmen und ihres Beitrags zur Zielerreichung erstellt.
Für die 2015 fertig zu stellenden Maßnahmenprogramme bleiben die Maßnahmenvorschläge zunächst auf einem programmatischen, d. h. geringen Konkretisierungsniveau. Die detailgenaue Ausgestaltung und Verortung der Maßnahmen erfolgt für ihre Umsetzung bis Ende 2016 (Art. 13(10) MSRL). Demnach müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass diese Maßnahmen kostenwirksam und technisch durchführbar sind. Weiter wird verlangt, dass die Mitgliedsstaaten vor Einführung jeder neuen Maßnahme Folgenabschätzungen einschließlich Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen haben.
Diese sozioökonomische Bewertung ist durch die Kommission bzw. die entsprechende Leitlinie aus dem internationalen Prozess der Common Implementation Strategy (CIS) vorgegeben. Sie ist im Rahmen der MSRL auf jede einzelne neue Maßnahme einmalig anzuwenden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 06 2015 (Juni 2015)
Seiten: 4
Autor: Dr. Uta Sauer
Dr. Katharina Raupach
Prof. Dr. Rainer Marggraf

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