Aus den im Dezember 2015 aktualisierten Bewirtschaftungsplänen der Mitgliedsländer der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) geht hervor, dass die ambitionierten Ziele und Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nur für einen Teil der Wasserkörper erreicht werden konnten, weshalb insbesondere Fristverlängerungen in Anspruch genommen wurden. Die Mitglieder der FGG Rhein haben allerdings weiterhin den Anspruch, bis zum Jahr 2027 für die überwiegende Anzahl der Wasserkörper einen guten Zustand zu erreichen und in der zweiten Bewirtschaftungsperiode bis 2021 einen maßgeblichen Anteil umzusetzen.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit, auch im Hinblick auf die internationale Koordination beim Gewässerschutz im deutschen Einzugsgebiet des Rheins, wurde zum 1. Januar 2012 die FGG Rhein von den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, den Freistaaten Bayern und Thüringen sowie der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die FGG Rhein löst die seit 1963 bestehende Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) und die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein) ab und sieht sich verpflichtet, die über Jahrzehnte hinweg erfolgreich geleistete Arbeit dieser Vorgängerorganisationen im Sinne eines integrierten Wasserressourcenmanagements weiterzuführen.
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Quelle: | Wasser und Abfall 06 2016 (Juni 2016) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dr. Wilhelm Bouwer | |
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