Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie und überprüft, ob Änderungen erforderlich sind. Zentrale Bausteine dieser Überprüfung (Studien und umfassende Konsultationen) stehen unmittelbar bevor. Die europäische Wasserkraftbranche hat sich wie zahlreiche andere Interessenvertreter bereits inhaltlich positioniert.
Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll gemäß Artikel 19 (2) spätestens bis 2019 überprüft („Review") und falls erforderlich geändert („Revision") werden. Verschiedene Vorbereitungen zur WRRL-Überprüfung laufen bereits: im Herbst 2017 veröffentlichte die EU-Kommission den Prozess [1] für einen „fitness check" zur WRRL, der umfangreiche Studien und Konsultationen vorsieht, die in einem Evaluierungsbericht münden. Im Jahr 2019 soll dann die nach den Wahlen zum Europaparlament im Mai neu konstituiert) Kommission einen Vorschlag unterbreiten, ob und ggfs. wie die WRRL geändert werden soll. Diese Vorschläge werden dann in den Gesetzgebungsprozess einmünden. Falls die WRRL geändert werden soll wird dies weitere Jahre in Anspruch nehmen – die Bewirtschaftungspläne für den dritten Bewirtschaftungszyklus 2021–2027 sind also in jedem Fall noch auf Basis der bisherigen WRRL zu erstellen [2]. Die Grafik zeigt einen Überblick zum geplanten Ablauf der Überprüfung und ggfs. Änderungen der WRRL.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 09 - 2018 (September 2018) | |
| Seiten: | 3 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Michael Fink Dipl.-Kfm Devid Krull Orkan Akpinar | |
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