Bei Hitze- und Niedrigwassersituationen im Gewässer werden die Abflüsse aus Kläranlagen nur marginal geringer und stellen einen kontinuierlichen Zufluss in das Gewässer sicher. Die emittierten Konzentrationen bleiben unverändert, die in das Gewässer geleitete Abwasserfrachten sinken nur geringfügig. Durch das ungünstigere Verdünnungsverhältnis steigen Nähr- und Schadstoffkonzentrationen im Gewässer jedoch an. Ein negativer Einfluss von stark erhöhten Außentemperaturen auf den Betrieb der Abwassereinigung ist dagegen nur selten vorhanden.
Die Einleitungen von Abwasser aus Kläranlagen sowie sonstige Zuflüsse aus industriellen Direkteinleitungen (wie Kühlwasser) oder Regenwasserentlastungsanlagen stellen insbesondere bei Hitze und Niedrigwasser eine besondere Belastungssituation in den Gewässern dar. In Tabelle 1 wurden zur Illustration an den Mündungen von ausgewählten Flüssen in Baden-Württemberg bei MNQ die Abwasseranteile (KLA) errechnet.
Der Abwasseranteil ist an Gewässern mit hoher Siedlungsdichte und einer Vielzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben besonders hoch. Zu beachten ist, dass für das Gewässer das gleichzeitige Auftreten von Hitze- und Niedrigwasserperioden den kritischsten Fall darstellt.
Die Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen setzen sich bei Trockenwetterbedingungen aus Schmutzwasser der Haushalte und der angeschlossenen Industriebetriebe sowie aus Fremdwasser zusammen. Da Fremdwasser während Hitzeperioden vor allem aus in die Kanalisation eindringendem Grundwasser besteht, entsteht hier nur eine hydraulische, aber keine zusätzliche stoffliche Belastung. Außer bei sehr kleinen Kläranlagen werden die Abflussvolumen in das Gewässer kontinuierlich erfasst und liegen somit im Jahresgang vor. Die stoffliche Belastung (CSB, NH4-N, NO3-N und Pges) wird je nach Kläranlagengröße - zumindest in Baden- Württemberg - in unterschiedlicher Häufigkeit auf der Basis von 24-h-Mischproben erfasst und die dazugehörigen Frachten berechnet.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Einleitung ergeben sich aus der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis. Während die Basis der Überwachungswerte (als Konzentration) in der Vergangenheit oft die Mindestanforderungen der Abwasserverordnung waren (Emissionsprinzip), liegen heute in vielen Fällen die Ergebnisse einer gewässerökologischen Studie zur Ermittlung von Anforderungen an die Einleitung aus Gewässersicht zugrunde (Immissionsprinzip). Hier wird oft die Situation bei niedrigen
Abflüssen (MNQ) als kritischer Lastfall bewertet. Extremsituationen im Gewässer finden richtigerweise aber keinen Eingang in die Festlegung von wasserrechtlichen Erlaubniswerten.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 06 (Juni 2021) | |
| Seiten: | 5 | |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. Peter Baumann Prof. Dr.-Ing. Tobias Morck Dipl.-Ing. Boris Diehm | |
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