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Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist diejenige Regelung, die die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Abgabe bestimmter, als gefährlich eingestufter Stoffe und Gemische (hier zusammengefasst als Chemikalien“ bezeichnet) aufstellt. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die ChemVerbotsV auf Unternehmen mit komplexen Herstellungs- und Vertriebsstrukturen nicht richtig passt, sodass unklar wird, wer im Unternehmen (oder vielleicht das Unternehmen selbst) die Vorgaben der §§ 5 ff. ChemVerbotsV einhalten muss. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Abgabevorschriften der ChemVerbotsV und zeigt dabei auf, wie die teils oberflächlichen Regelungen konkretisiert werden können.
Möchte der Hersteller einer Chemikalie, die für den Abnehmer nicht nur nützlich ist, sondern auch gefährlich werden kann (z. B. Kraftstoffe oder Schmierstoffe), vertreiben, stellt sich die Frage, wie die Chemikalie nach ihrer Herstellung sicher zum Abnehmer kommt. Der Hersteller wird hierbei vor alleman technische Fragen denken: Aus welchenMaterialien müssen die Transportgefäße beschaffen sein? Welche Sicherungsmaßnahmen müssen beim Transport eingehalten werden, damit die Chemikalie nicht versehentlich ausläuft oder anderweitig Schaden nimmt?Hinzu kommen rechtliche Risiken: Gerade wenn die Chemikalie nicht ordnungsgemäß transportiert oder gelagert wurde, kann sich die Frage stellen, wer im Unternehmen oder ggf. das Unternehmen selbst für die Abgabe verantwortlich war und daher zur Rechenschaft gezogen werden darf. In Deutschland ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen Chemikalien abgegeben werden dürfen, für bestimmte, als gefährlich deklarierte Stoffe und Gemische in der „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV)“ geregelt. Dieses Regelungsregime soll im Folgenden vorgestellt und analysiert werden. Ausgehend von der Klärung, was unter einer Abgabe zu verstehen ist (II.) und wer bei diesem Prozess aus rechtlicher Sicht beteiligt ist (III.), sollen die Anforderungen der ChemVerbotsV an die Abgabe skizziert werden (IV.). Da die ChemVerbotsV eine Vielzahl möglicher Verstöße gegen die Abgabevorschriften sanktioniert, sollen diese Sanktionen abschließend vorgestellt werden (V.).
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | StoffR 03/2022 (August 2022) | |
| Seiten: | 13 | |
| Autor: | Prof. Dr. Thomas Klindt | |
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