Generelles Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1.1.2024

Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 harmonisiert. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtet sich in Deutschland zudem nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV 2022).

Gemäß §§ 1, 9 i. V.m. Anlage 1 Ziffer 27a der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (2022) ist die Anwendung von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln für die Zeit ab dem 1.1.2024 in Deutschland vollständig verboten (Totalverbot). Da die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023/2660 erneuert wurde und zahlreiche Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel mit einer Gültigkeit über den 1.1.2024 hinaus in Deutschland zugelassen sind, droht eine Kollision mit dem generellen Anwendungsverbot. Der vorliegende Beitrag geht den Fragen nach, ob das vollständige Anwendungsverbot Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab dem 1.1.2024 gemäß §§ 1, 9 i. V. m. Anlage 1 Ziffer 27a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (2022) mit Unions- und nationalem Recht vereinbar ist.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2023 (Dezember 2023)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Alexander Koof
Peter Koof

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden veröffentlicht worden.

Das europäische Werbeverbot für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel nach Art. 66 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 – Dogmatik, Reichweite, Grenzen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2011)
Die erfolgreiche Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln beginnt nicht erst mit ihrer Zulassung – sie beginnt davor. Interessierte Marktteilnehmer werden vielfach bereits vor Erteilung der Zulassung über zukünftige Präparate informiert. Derartige Informationen können sehr verschiedene Ziele verfolgen, je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium sich das Pflanzenschutzmittel befindet und an wen die jeweiligen Informationen adressiert sind.

Entwicklung des EU-Stoffrechts: Vergleich der Regelungen für Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Chemikalien
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2010)
Die Umweltpolitik ist heute ein wichtiger Politikbereich der Europäischen Union (EU), und der Umwelt-Acquis gehört zu den fortschrittlichsten Umweltgesetzgebungen weltweit. Erste Aktivitäten beginnen in den 1960er Jahren mit einer Reihe von Einzelregelungen und führen 1972 zum ersten Umwelt-Aktionsprogramm. Primärrechtlich wird die Umweltpolitik erstmals in die Einheitliche Europäische Akte aufgenommen. Das mittlerweile sechste Umwelt-Aktionsprogramm definiert, ebenso wie der Lissabon-Vertrag, eine nachhaltige Entwicklung als Ziel der Umweltpolitik.

Internationales Klärschlamm-Symposium
© Rhombos Verlag (9/2008)
Experten diskutierten Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung

AUF EIN WORT
© Rhombos Verlag (9/2008)
Klärschlamm darf nicht auf den Boden

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...