Das Urteil des BVerwG vom 18.3.2021 (7 CN 1.20) und seine Folgen für die Entsorgungswirtschaft
Die Rechtsstellung privater Abfallentsorger hat das BVerwG erneut beschäftigt, diesmal im Bereich der Abfallbeseitigung (auf Deponien). Im zugrunde liegenden Fall stand die Abfallsatzung eines Landkreises im Streit, der sich zur Wahrnehmung seiner Entsorgungsaufgabenmit zwei anderen Landkreisen zusammengeschlossen hat. Die Landkreise sind Gesellschafter einer Verwertungs- und Deponie- GmbH, die eine Deponie der Deponieklasse (DK) II betreibt. In den früheren Entsorgungsgebieten der Landkreisewaren in unterschiedlicherWeise zahlreiche Bau- und Abbruchabfälle von der Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ausgeschlossen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 01/2022 (Januar 2022) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Peter Kersandt | |
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