Anmerkung zum Urteil des LG Duisburg vom 27.6.2019 – 21 O 84/18
Mit dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 27.6.2019 liegt eine Entscheidung vor, welche die Anforderungen an die „Gewährleistung geeigneter Rückgabemöglichkeiten“ für Altgeräte durch die nach ElektroG verpflichteten Online- und Versandhändler näher konkretisiert. Der dem Urteil zugrunde liegende Sachverhalt steht dabei exemplarisch für aktuelle rechtliche Probleme, mit denen sich Versand- und Onlinehändler im Zusammenhang mit den ihnen nach ElektroG obliegenden Rücknahmeverpflichtungen konfrontiert sehen.
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| Quelle: | AbfallR 05/2019 (September 2019) | |
| Seiten: | 4 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Dr. Jens Nusser | |
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