Vor 50 Jahren trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz – AltölG)1 in Kraft. Inhalt des Gesetzes war ein Abgaben-Zuschuss-System, mit dem die Erwerberinnen und Erwerber von Mineralölen gekoppelt an die Mineralölsteuer eine zusätzliche Abgabe (sog. Altölabgabe) zu leisten hatten, mit der die finanziellen Mittel eines Rückstellungsfonds zur Altölentsorgung gesichert wurden.
Für das Einsammeln und Verwalten der finanziellen Mittel war seinerzeit das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW)2 verantwortlich. Auch wenn die Altölabgabe aufgrund seinerzeit weit verbreiteter PCB-/PCT-Kontamination von unter das Gesetz fallenden Altölen unrentabel war und dadurch bereits vor 30 Jahren wieder abgeschafft wurde, stellt das durch die Altölabgabe Ende der 1960er-Jahre entwickelte System möglicherweise einen Prototypen einer Ressourcenabgabe dar, der vom Modell her für eventuell zukünftig einzuführende Rohstoffabgaben von Interesse sein könnte. Mit der Darstellung des Grundmodells sowie der Bewertung der Rechtmäßigkeit einer auf dem „Prototypen“ basierenden Abgabe auf Rohstoffe nach dem Bundesverfassungsrecht sowie nach dem Europarecht soll dazu beitragen, die Diskussion über die Notwendigkeit sowie die politische und rechtliche Durchführbarkeit von Ressourcenschonung mithilfe von indirekter Verhaltenssteuerung wieder ins Bewusstsein zu rufen und anzuregen.
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| Quelle: | AbfallR 03/2019 (Mai 2019) | |
| Seiten: | 16 | |
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