Zugleich eine Anmerkung zu den Urteilen des VG Halle vom 29.8.2018 – 8 A 331/18 HAL1 und 8 A 382/18 HAL
Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium an einer Novellierung des geltenden Batteriegesetzes (BattG)2. Die Notwendigkeit der Überarbeitung der aktuellen gesetzlichen Regelungen ergibt sich u.a. aus einem in den vergangenen Monaten zunehmend feststellbaren Erodieren des Gemeinsamen Rücknahmesystems i.S.v. § 6 BattG. Das von einer herstellergetragenen Stiftung betriebene Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien(GRS) sieht sichmit einer stark wachsenden Zahl von Kündigungen und Austritten von Herstellern konfrontiert, welche sich stattdessen sogenannten hersteller eigenen Rücknahmesystemen i.S.v. § 7 BattG(hRS) anschließen. Neben anderen Mehrlasten ist dies eine Ursache für massive Kosten- und damit Preissteigerungen für die im GRS verbleibenden Hersteller. Bereits für das Jahr 2019 hat das GRS für seine lediglich auf Kostendeckung angelegte Tätigkeit eine Anhebung der Entsorgungskosten um durchschnittlich 45% angekündigt. U.a. durch die sich fortsetzende Abwanderung von Herstellern zu den hRS ist für das Jahr 2020 mit erneuten Preissteigerungen zu rechnen, die letztlich auch die Aushöhlung des GRS weiter beschleunigen werden, sofern es dem Gesetzgeber nicht gelingt, zeitnah einzugreifen.
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| Quelle: | AbfallR 03/2019 (Mai 2019) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann | |
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Der Referentenentwurf zur Änderung des Batteriegesetzes
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2020)
Rechtspolitische Anmerkungen zur Fortentwicklung der Batterierücknahme und -verwertung in Deutschland
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Vorstellungen Baden-Württembergs zur Änderung des KrW-/AbfG bzw. zur Änderung des E-KrWG
© VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS - Landesgruppe Baden-Württemberg (7/2010)
Die Interessen von Bund und Ländern sind nicht deckungsgleich. Der Bundesgesetzgeber einerseits hat zunächst die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht zu implementieren und den Wunsch der UMK (Umweltministerkonferenz) zur Kenntnis genommen, dies im Wege einer sogenannten 1:1 Umsetzung zu tun, d.h. ohne Verschärfung gegenüber den europarechtlich vorgegebenen Standards. Er steht mit der Erfüllung der „europäischen Hausaufgabe“ unter Druck, weil er die Umsetzung eigentlich bis Dezember 2010 vollziehen muss.
Hazardous waste classification and re-use (end of waste) by New Waste Directive, CLP and REACH Regulations
© Wasteconsult International (6/2010)
Hazardous waste’ means waste which displays one or more of the hazardous properties H. Attribution of the hazardous properties H is derived from risk phrases R coming from Directives 67/548/EEC and 1999/45/EC. New CLP Regulation (repealing above Directives) in place of risk phrases R introduces hazard statements H. That means, that soon we will derive hazardous properties H (1 or 2-digit) from hazard statements H (3-digit) of it’s components.
Improvement of hazardous waste management in Turkey through introduction of a web-based system for data collection and quality control
© Wasteconsult International (6/2010)
The Waste Framework Directive (WASTE FRAMEWORK DIRECTIVE, 2008) specifies certain measures to ensure that waste is recovered or disposed of in accordance with Article 13, i.e. without endangering human health or harming the environment. Specific measures laid down in the WFD include the introduction and common use of appropriate classification systems (LoW: Art. 7; recovery and disposal codes: Annex I and II), the principle of producer responsibility (Art. 14, Art. 15), the issue of permits for waste treatment facilities (Art. 23), the drafting of waste management plans (Art. 28), the requirement that the actors of waste management shall be subject to appropriate periodic inspections (Art 34) and their obligation to keep records on their activities (Art. 35).
