Recht der Abfallwirtschaft 4.0

Abfallwirtschaft 4.0 ist oft durch das Zusammenwirken von Unternehmen gekennzeichnet. Wem gehören dann die Daten? Welche vertraglichen Grundsätze sind zu beachten, um diese Kooperationen möglichst effizient und reibungsfrei zu gestalten? Inwieweit bestehen Ansprüche auf eine Teilhabe?

Digitalisierung ist in allerMunde undwird unter demStichwort Industrie 4.0 viel diskutiert. Auch die Abfallwirtschaft ist in vielfacher Hinsicht von ihr betroffen. Durch sie können Prozesse automatisiert und zusätzlich flexibilisiert werden. Es geht um intelligente Abfallbehälter und Lastwagen, mobile Anwendungen und Software zur Tourenoptiminierung. Die Müllfahrzeuge sind mittlerweile regelmäßig mit Bordrechnern, Wiege-und Identsystemen sowie Mentoring und Rückfahrsystemen ausgestattet. Kundengerechtere Verfahrensweisen sind möglich, indem Daten von den Nutzern erhoben und sogleich in den Entsorgungsprozess und den diesem vorgelagerten Sammelvorgang eingespeist werden. Besondere Einsparpotenziale werden in Füllstandsmessungen und darauf abgestimmten Tourenoptiminierungen gesehen: Die Ausstattung der Müllbehälter mit UItraschallsensoren, die anzeigen, wann ein Gefäß voll ist, ermöglicht die Darstellung des Füllungsstandes in einer graphischen Karte; auf deren Basis kann die optimale Route von Müllfahrzeugen über einen Algorithmus berechnet und eine Fahrstrecke ermittelt werden, die der Fahrer digital für sein Display im Fahrzeug erhält.3 Im Anschluss daran oder unabhängig davon kann eine automatische Verwiegung erfolgen. Diese kann so gestaltetwerden, dass sich die Fahrermit Barcode oder Chipkarte an eine rBediensäule inklusive Scanner und Touchmonitor identifizieren und dann auf eine Wiegevorrichtung fahren. Diese kann mit einem Schrankensystem verbunden werden, über das etwa bei Grünschnitt direkt eine Zahlung erfolgen muss, um die Ausfahrt zu ermöglichen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 02/2019 (März 2019)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz

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