Mit der am1.8.2017 in weiten Teilen in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung werden höhere Anforderungen an die Getrennthaltungspflicht bei den gewerblichen Abfallerzeugern und an das Recycling bei Vorbehandlungsanlagen gestellt. Dass der Verordnungsgeber sehr ehrgeizige Ziele verfolgt, lässt sich insbesondere der Verordnungsbegründung entnehmen.
Vor dem Hintergrund der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie sollen der Vorrang der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings konsequenter als bisher umgesetzt werden, Ressourcenpotenziale von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau und Abbruchabfällen erschlossen und Materialkreisläufe geschlossen werden; die Verordnung soll damit erheblich zur nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der Kreislaufwirtschaft beitragen; darüber hinaus sollen die neuen Vorgaben ein in sich schlüssiges und durch dieVollzugsbehörden kontrollierbares Regelwerk vorgeben. Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere4 durch die
in § 3 der Verordnung geregelte Pflicht der Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle zur getrennten Sammlung5 der Fraktionen Papier, Pappe undKarton (PPK), Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle6 und weiterer Abfallfraktionen7. Bedauerlicherweise muss jedoch festgestellt werden, dass sich viele der betroffenen Gewerbetreibenden der damit für sie verbundenen Pflichten in ihrer konkreten Ausprägung bis heute nicht wirklich bewusst sind.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | AbfallR 01/2019 (Januar 2019) | |
| Seiten: | 3 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Ministerialrat Thomas Buch | |
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Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
Die Gewerbeabfallverordnung wurde im Jahr 2002 erstmals erlassen und zwischenzeitlich im Jahr 2017 vollständig neu gefasst. Die damalige Neufassung war insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2012 neu eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie notwendig geworden.
Die neue Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2019)
Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung. Die Novelle hat das Ziel, die Getrenntsammlung und damit die stoffliche Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen weiter auszubauen. Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung sind gewerbliche Abfallerzeuger stärker als bisher in den Fokus gerückt. Sie müssen fortan erhebliche Verschärfungen der Getrennthaltungspflichten einhalten sowie erweiterte Dokumentationspflichten erfüllen. Ob die Novelle in der Praxis Erfolg haben wird, hängt jetzt davon ab, ob der Vollzug über
klare und praktikable Dokumentationsvorgaben wirkungsvoll gestärkt werden kann.
Statement zur Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2019)
Bisher wirkt die Gewerbeabfallverordnung nicht. Das Recycling gewerblicher Abfälle hat durch die Verordnungsnovelle nach unseren Erfahrungen noch keinen neuen Impuls erhalten. Aus Sicht des bvse liegt das an der falsch angelegten Systematik der Verordnung. Außerdem hat bisher kein bundesweit übergreifender Vollzug stattgefunden.
Ausgangspunkt der neuen Gewerbeabfallverordnung ist der Abfallerzeuger.
Fully Automated Sorting Plant for Municipal Solid Waste in Oslo with Recovery of Metals, Plastics, Paper and Refuse Derived Fuel
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (9/2016)
In order to treat household waste Romerike Avfallsforedling (ROAF) located in Skedsmorkorset north of Oslo, Norway required the installation of a mechanical Treatment facility to process 40,000 tpa. Together with a Norwegian based technical consultancy Mepex and German based technical consultancy EUG the project was tendered and the plant build against a technical specification. In 2013 the project was awarded to Stadler Anlagenbau and since April 2014 the plant is in operation with an hourly throughput of thirty tons. The input waste contains specific green coloured bags containing food waste which is collected together with the residual waste from the households. The process recovers successfully the green food bags before the remaining waste is mechanically pre-treated and screened to isolate a polymer rich fraction which is then fully segregated via NIR technology in to target polymers prior to fully automated product baling. Recoverable Fibre is optically targeted as well as ferrous and non-ferrous metals. All food waste is transported off site for further biological treatment and the remaining residual waste leaves site for thermal recovery. In 2015 the plant has been successfully upgraded to forty tons per hour and remains fully automated including material baling.
Überlassungspflichten und Wertstofftonne
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2010)
Der Entwurf des KrWG aus kommunalwirtschaftlicher Sicht
