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Ways to the Future Regarding the Risk Regulation of Genome Editing Techniques
Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Organismen, die durch neu entwickelte gezielte Mutagenese- Techniken wie CRISPR/Cas gewonnen werden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18/E Güber die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und damit in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union (EU) fallen. Diese Entscheidung hat viel Kritik hervorgerufen, insbesondere wegen ihrer möglichen Folgen für den internationalen Handel und für die Forschung in der EU. Aus diesem Grund haben verschiedene Interessengruppen Reformvorschläge zur Änderung des derzeitigen Rechtsrahmens der EU veröffentlicht. Außerdem forderte der Rat die Kommission auf, eine Studie über den Status neuer genomischer Techniken im Unionsrecht vorzulegen. Die Kommission hat diese Studie im April 2021 veröffentlicht und damit eine mögliche GVO-Reform auf die politische Tagesordnung gesetzt. Darüber hinaus gibt es eine laufende Diskussion auf internationaler Ebene, in der die Notwendigkeit einer globalen Harmonisierung aufgrund von Bedenken hinsichtlich des internationalen Handels betont wird. Der nachfolgende Beitrag diskutiert die Reformvorschläge.
Autorinnen:
Katharina Schreiber and Elisabeth Andersen
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 04/2022 (November 2022) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | ||
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