Fortschreitende Technik und die Konkretisierung der Elektroverordnung machen eine Überarbeitung der VDI 2343 notwendig
Am 12. März 1996 wurde beim VDI der Ausschuß "Recycling elektr(on)ischer Geräte" gebildet. Ziel dieses Ausschusses ist es, eine Elektr(on)ikaltgeräterichtlinie zu erstellen, die eine durchgängige rechtskonforme Vorgehensweise bei der Herstellung, dem Gebrauch und dem Recycling elektr(on)ischer Geräte ermöglicht. Entlang der logistischen Abfolge wurde der Richtlinienansatz in vier Teilaspekte gegliedert, zu denen jeweils getrennte Blätter der Richtlinie erschienen sind. Am 21. Oktober 2003 wurde beschlossen, die Richtlinie VDI 2343 zu überarbeiten. So wurde unter anderem entschieden, die inhaltliche Gliederungsstruktur dem Entwurf der Elektronikverordnung anzupassen und den Bereich Re-Use (Wiederverwendung) auf Grund seiner besonderen Bedeutung und Komplexität in einem eigenen neuen Blatt zu behandeln.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 02/2004 - Anaerobtechnik (Juli 2004) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr.-Ing. Ralf Brüning | |
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Rückbaubarkeit von Notebooks als Vorstufe eines stofflichen Recyclings
und deren Ressourcenpotenzial
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2014)
Für die Rückgewinnung versorgungskritischer Rohstoffe aus Elektronikgeräten ist es erforderlich, die Geräte auseinander zu bauen, um die Rohstoffträger (z.B. Leiterplatten, Festplatten, Akkus) einem gezielten Recycling zuzuführen. Am Beispiel von drei Note-books der Baujahre 2004, 2007 und 2010 wurde im ersten Schritt die Rückbaubarkeit geprüft.
Die Gestaltungsspielräume in der Praxis
© Rhombos Verlag (7/2007)
Für die Umsetzung ihrer Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz besitzen die Kommunen mehrere Handlungsmöglichkeiten
Darum prüfe, wer etwas ewig bindet
© Rhombos Verlag (6/2005)
Das neue ElektroG gibt der Demontage von Elektro(nik)altgeräten neue Impulse
Umsetzungsstrategien bei Aufbereitungsbetrieben
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Bedeutung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für Aufbereitungsbetriebe Die mit Stand Dezember 2004 vorliegende Fassung des ElektroG stellt die Aufbereitungsbetriebe der Entsorgungswirtschaft vor neue Herausforderungen im Bereich der Erfassung und Aufbereitung von Elektroaltgeräten (EAG). Durch die Festlegung der Vorgaben für die Behandlung (§ 11 ElektroG) und der Verwertungs- bzw. Recyclingquoten (§ 12 ElektroG) wird eine für alle Entsorgungsbetriebe gleichermaßen verbindliche Meßlatte eingeführt.
Hoffen auf Wunder bei der Altfahrzeugentsorgung?
© Rhombos Verlag (2/2005)
Deponien als Ultima ratio der Entsorgung von Automüll aus Demontage- und Shredderanlagen haben in Deutschland ab Mitte dieses Jahres ausgedient. Schon ein Jahr später kann die Automobilindustrie dann zeigen, ob die Kreislaufwirtschaft mehr ist, als eine unverbindliche Idee in einem Gesetzestext. Dann kommt es erstmals zum Schwur im Hinblick auf die dann zu erfüllende stoffliche und energetische Verwertungsquote von Altfahrzeugen in der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie. Zusätzlich sollen noch die hohen Verwertungs- und Recyclingquoten für Elektronikschrott eingehalten werden. Bei Altfahrzeugen greift dann die Produktverantwortung der Hersteller und Importeure doppelt.