Dokumentation

In den EU-Mitgliedstaaten müssen zwei wichtige Richtlinien zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten durchgeführt werden

Bis zum 13. August 2004 sollten alle Mitgliedstaaten die EG-Richtlinien zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben. Jedoch nur Griechenland hat die Frist für die Umsetzung der Richtlinien in innerstaatliches Recht eingehalten. Die meisten anderen Mitgliedstaaten befinden sich zurzeit im Gesetzgebungsverfahren. Sobald die Mitgliedstaaten ihre entsprechenden Rechtsvorschriften an die Kommission übergeben haben, wird diese die Übereinstimmung prüfen und, wenn nötig, weitere Schritte unternehmen. So kann die Kommission gegen Mitgliedstaaten, die die Umsetzungsfristen nicht einhalten, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte verlangt von den alten Mitgliedstaaten bis August 2005 (von den neuen Mitgliedsstaaten bis August 2007) Sammelsysteme für Elektronikgeräte einzurichten. Sobald dies geschehen ist, können Verbraucher solche Geräte kostenlos zu den Geschäften und Sammelstellen zurückbringen. Für die verschiedenen Geräte gibt es darüber hinaus Wiederverwendungs- und Recyclingziele. Dies soll dazu beitragen das Ziel der Verringerung der Mengen an zur endgültigen Entsorgung bestimmten Abfällen um 20 Prozent bis zum Jahr 2010 zu erreichen.
Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe verbietet ab 1. Juli 2006 die Verwendung bestimmter Stoffe wie Blei und Cadmium in Elektronikgeräten. Blei wirkt sich erwiesenermaßen vor allem bei Kindern auf das kognitive System aus, Cadmium beeinträchtigt die Nierenfunktion. Nachfolgend werden beide Richtlinien und die Gesetzgebung in Deutschland kurz vorgestellt.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 03/2004 - Elektro-Altgeräte (Oktober 2004)
Seiten: 2
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