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Dieser Beitrag befasst sich mit der Entwicklung des Rechtsschutzes für Umwelt und Klima in Deutschland. Er versteht dieses Thema als die Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichte zur Abwehr von Umweltbeeinträchtigungen oder zur Begrenzung des Klimawandels in Situationen, in denen die Umweltbeeinträchtigungen oder die Veränderungen des Klimas nicht unmittelbar zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit oder des Eigentums konkreter Personen führen.
Zunächst rekapituliert der Beitrag, dass in Deutschland der Rechtsschutz für die Umwelt lange Zeit im Banne der Schutznormtheorie stand. Sodann legt er dar, wie die Aarhus-Konvention (im Folgenden: ‚AK‘) und die Richtlinie 2003/35/EG insoweit zu erheblichen Veränderungen geführt haben, welche von Deutschland nur zögerlich und unwillig rezipiert wurden. Es folgt die Darlegung, weshalb das Potenzial der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 9 Abs. 3 AK noch bei Weitem nicht ausgeschöpft erscheint. Als nächstes erörtert der Beitrag den Klimaschutz durch Vorhaben zulassungsrecht. Deutlich werden wird, dass aufgrund des Vorrangs des Emissionshandelsrechts die gestärkte Umweltverträglichkeitsprüfung der meist versprechende vorhaben zulassungsrechtliche Ansatzpunkt für den Klimaschutz ist. In seinem letzten inhaltlichen Abschnitt wendet sich der Beitrag dem Art. 9 Abs. 4 der Aarhus-Konvention zu, wonach die Rechtsbehelfsverfahren effektiv und fair sein müssen sowie nicht unverhältnismäßig teuer sein dürfen; skizziert werden wird, inwieweit das deutsche Verwaltungsprozessrecht im Widerspruch zu diesen Anforderungen steht. Ein kurzes Fazit wird den Beitrag abschließen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 04/2020 (November 2020) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | PD Dr. Christian Heitsch | |
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