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The article deals with the question, if environmental law can be positively – in sense of innovation and sustainability – influenced bymore direct plebiscitary involvement. The chances of institutional interaction between direct democracy and politics can be demonstrated by two current examples of plebiscitary legislation in the republic of Bavaria.
Fundamentale politische Herausforderungen lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Punktuell-eruptive Ereignisse fordern rasches, kurzfristig wirkendes staatliches Handeln. Sie adressieren in erster Linie den Sicherheits- und Gefahrenabwehrstaat, der in der Modalität raschen und zielgerichteten Handelns kurzfristige Gegenstrategien aufbaut und Gegenmittel einsetzt. Gefragt sind in erster Linie Regierung und Exekutive, nur in zweiter Linie der Gesetzgeber, etwa durch kurzfristige Bereitstellung von (ergänzenden) Eingriffsbefugnissen und finanziellen Kompensationsmitteln. Aktuelles paradigmatisches Beispiel für diese Art Krisenintervention ist die Corona-Pandemie. Hier wird geradezu mustergültig die Funktionsfähigkeit von rechtsstaatlich gebundener Verwaltung und Verwaltungsrecht vorexerziert. Das Verwaltungsrecht war und ist dabei in seiner gesamten Breite gefordert: Handeln durch Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen nach Maßgabe zumal des Infektionsschutzgesetzes, ordnungsgemäßer Ermessensgebrauch im Kontext der infektionsschutzrechtlichen Generalklauseln, Verhältnismäßigkeit und vorläufiger Rechtsschutz. Eingeübte Routinen erweisen sich in solcher Krisensituation als (jedenfalls noch) robust genug, um effektiv gefahrenmindernd zu wirken.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUp 04/2020 (November 2020) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
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