Die Aarhus-Konvention im Werkzeugkasten des Rechtsanwalts: Universeller Türöffner oder stumpfes Schwert?

Es gibt wohl kaumeinen völkerrechtlichen Vertrag, der umso weitreichendere Folgen für die Entwicklung des Umweltrechtsschutzes hat, je länger er in Kraft ist, als die Aarhus- Konvention (AK). So scheint es sich zumindest darzustellen, wenn man sich die rechtspolitischen Debatten vor Augen führt, die im Jahr 2017 zur Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes geführt worden sind und bei denen nicht unmaßgebliche Stimmen in der Unionsfraktion des Deutschen Bundestags am Rande der parlamentarischen Beratung die Auffassung vertraten, man solle lieber aus der Konvention austreten als die sich daraus ergebenden Klagerechte umzusetzen.

Legal remedies under the Aarhus Convention have still not been adequately transposed into German law. As long as this has not happened, the Convention will continue to have the function of directly broadening the scope of legal protection. With the ruling of the European Court of Justice of 20 December 2017 in the case “Protect”, the legal basis has been laid for closing the existing gaps in German procedural law.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 01/2019 (Februar 2019)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: RA Dr. Remo Klinger

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