Novellierung des Deponierechts – Konsequenzen für die Praxis

Mit der Deponierichtlinie hat sich die Europäische Gemeinschaft verfahrensrechtliche und materielle Anforderungen vorgegeben, durch die negative Auswirkungen, die von einer Deponierung von Abfällen ausgehen können, vermieden oder verringert werden sollen. Die EU-Kommission hat im Jahr 2005 mit der Überprüfung der Umsetzung der Richtlinienvorgaben begonnen. Sie hat gegen alle Staaten Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Vorgaben eingeleitet. Auch Deutschland ist hiervor betroffen.

Nachdem mit der Abfallablagerung- und der Deponieverordnung vor einigen Jahren bereits strenge Grenzwerte für die Beseitigung von Abfällen auf Deponien festgelegt worden sind, hat die Bundesregierung mit der Deponieverwertungsverordnung, die am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, auch für die Verwertung von Abfällen ähnlich strenge Maßstäbe vorgegeben. Die Verordnungen sind durch die am 1. Februar 2007 in Kraft getretenen Änderungen, die der Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG dienen, aktualisiert worden. Nunmehr soll das Deponierecht in einer Verordnung zusammenführt und dabei fortgeschrieben werden. Die Bundesregierung erwartet sich hiervon eine Harmonisierung und Flexibilisierung des Deponierechts.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 20. Kasseler Abfallforum-2008 (April 2008)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: BD Dipl.-Ing. Karl Wagner

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