Das sogenannte Modell 4 aus den Vorgutachten des Planspiels zur Evaluierung der Verpackungsverordnung wurde im Auftrag des VKU näher ausgearbeitet und stellt eine der aus kommunaler Sicht denkbaren Varianten zur künftigen Entsorgung von Verkaufsverpackungen dar. Es verknüpft die Entsorgungszuständigkeit der Kommunen für alle Haushaltsabfälle mit der Finanzierungspflicht der Hersteller und Vertreiber.
Dazu wird eine Sonderabgabe eingeführt, die von einer zentralen Stelle erhoben, im Wege einer Standardkostenvergütung an die Kommunen weitergegeben und dort zu einer vollständigen oder teilweisen Refinanzierung der anfallenden, grundsätzlich gebührenfähigen Kosten verwendet wird. Stoffgleiche Nichtverpackungen können, müssen aber nicht in das Regelungsregime einbezogen werden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Walter Hartwig | |
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Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
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Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Zukunft der Verpackungsentsorgung aus Sicht eines Systembetreibers
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Zur Überwachung der Entsorgung von Gewerbeabfällen auf dem Weg
zur Kreislaufwirtschaft
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Mit der novellierten Gewerbeabfallverordnung wurden weitere rechtliche Grundlagen für die getrennte Erfassung von Abfällen und die Stärkung der stofflichen Verwertung geschaffen. Die auf den ersten Blick klaren rechtlichen Anforderungen treffen in der Praxis auf vielfältige Herausforderungen. Aus der
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Erfahrungen mit der biologischen Abbaubarkeit von kompostierbaren Kaffeekapseln
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In Österreich kommen verstärkt Kaffeekapseln auf den Markt, die als „kompostierbar“ bzw. „biologisch abbaubar“ gekennzeichneten werden. Diese Entwicklung wird von Konsumenten als positiv wahrgenommen, ist jedoch aus abfallwirtschaftlicher und umwelttechnischer Sicht als kritisch zu betrachten. Denn in bisherigen Studien (van der Zee & Molenveld 2020; Rameder 2018; Shrestha et al. 2020), war die Desintegration der zumeist aus PLA bestehenden Kapseln in Labor-versuchen und in der Praxis nach den Anforderungen der EN 13432 nicht in ausrei-chendem Maße gegeben. Die bisherigen Erkenntnisse werden durch die eigenen Ergebnisse der experimentellen Untersuchungen an vier am österreichischen Markt erhältlichen „kompostierbaren“ Kaffeekapseln nur bestätigt. Erfahrungen der österreichischen Abfallwirtschaftsverbände zu dieser Thematik stützen im Wesentlichen die Erkenntnis, dass die derzeitige Entwicklung in Richtung biologisch abbaubare Kunststoffe für das Produkt Kaffeekapsel nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen nicht sinnvoll erscheint.
90 %-Erfassung von Kunststoff-Getränkeverpackungen
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Die EU-Richtlinie zur Verringerung von Einwegplastik (Single-Use-Plastic- oder SUP-Richtlinie) sieht vor, dass Kunststoffgetränkeflaschen bis zum Jahr 2029 zu zumindest 90 % zum Zwecke des Recyclings getrennt gesammelt werden. Dies erscheint nur mit einem Anreiz in Form eines Pfandes realistisch. Eine hohe Sammelquote an Getränkeflaschen liefert einen signifikanten Beitrag zur Erreichung von Recyclingzielen für Kunststoff-Verpackungen. Neben Getränkeflaschen sind zum Erreichen der Recyclingziele alle Kunststoff-Verpackungen entsprechend recycling-gerecht zu gestalten.