Stand der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung

Seit dem 1. Januar 2003 ist in Deutschland die Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Die Verordnung wurde auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 erlassen und regelt die Entsorgung von gewerblichen Abfällen einschließlich Bau- und Abbruchabfällen. Sie sieht in erster Linie die Getrennthaltung bestimmter Abfälle, wie z. B. Papier, Glas, Kunststoffe und Metall sowie Beton – bei Bau- und Abbruchabfällen –, vor und verpflichtet in abweichenden Fällen zur Sortierung bzw. Getrennthaltung anfallender Abfallgemische.

Für gewerbliche Siedlungsabfälle soll dabei eine Verwertungsquote von 85 % (stofflich und energetisch) erreicht werden. Außerdem müssen Gewerbebetriebe die Restabfallbehälter der Kommunen im angemessenen Umfang nutzen. Ziel der Verordnung wares, die Ablagerung von Gewerbeabfällen auf „Billigdeponien“ sowie „Scheinverwertungen“ zur Verfüllung zu verhindern und eine möglichst hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung dieser Abfälle zu sichern. Die anspruchsvollen Zielstellungen konnten mit der geltenden Gewerbeabfallverordnung, die zahlreiche Ausnahmen vorsieht, jedoch nicht im ausreichenden Maß erreicht werden, nicht zuletzt wegen des notwendigen, aber personell schwierig zu realisierenden hohen Kontrollaufwands im Vollzug. Zudem haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewerbeabfallentsorgung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2003 nahezu komplett verändert. Insbesondere ist zum einen die Ablagerung unbehandelter organikhaltiger Abfälle auf Deponien seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr zulässig. Darüber hinaus verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012, das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist, mit der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie – Vorrang der Vermeidung, vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung von Abfällen – zur verstärkten stofflichen Verwertung von Abfällen. Die Abfallhierarchie gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz wird von der geltenden Gewerbeabfallverordnung, insbesondere hinsichtlich der gewerblichen Siedlungsabfälle unzureichend abgebildet. Vor diesem Hintergrund novelliert das Bundesumweltministerium die Verordnung, um die Getrennthaltung und das Recycling von Gewerbeabfällen und Bau- und Abbruchabfällen zu stärken und die Verordnung stringenter und vollzugstauglicher zu machen. Derzeit liegt ein erster Arbeitsentwurf vor, der mit den Ländern und ausgewählten Verbänden diskutiert wird.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Dr. C.-André Radde

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