Das künftige Wertstoffgesetz – Eckpunkte und Positionen des Bundesumweltministeriums

In der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode ist sowohl unter dem Aspekt „Ressourceneffizienz“ als auch im Abschnitt „Kreislaufwirtschaft“ die Weiterentwicklung der bestehenden Erfassung von Verpackungsabfällen zu einer haushaltsnahen gemeinsamen Erfassung von Wertstoffen vorgesehen. Ziel ist es, zusätzliche Wertstoffe für ein hochwertiges Recycling zu gewinnen und die Akzeptanz der Getrennterfassung weiter zu erhöhen.

Produktverantwortung, Wettbewerb, Kosteneffizienz, Verbraucherfreundlichkeit und anspruchsvolle Recyclingquoten werden dabei als wesentliche Eckpunkte genannt. Das Bundesumweltministerium plant, die „Gelbe Tonne“ zu einer einheitlichen „Wertstofftonne“ weiterzuentwickeln, in der neben den Verkaufsverpackungen aus Metall und Kunststoff auch andere stoffgleiche Nichtverpackungen gesammelt werden können. Dadurch kann die Sammelmenge um rund 7 kg pro Einwohner und Jahr und die Menge, die einem hochwertigen Recycling zugeführt wird, um rund 5 kg pro Einwohner und Jahr gesteigert werden. Das bedeutet eine Steigerung um rund 20 % im Vergleich zur bisherigen Verpackungserfassung. Die bisher in einigen Regionen praktizierte Lösung der Wertstoffsammlung über Wertstoffhöfe soll in dem neuen Gesetz berücksichtigt werden. Insoweit wird voraussichtlich keine Wertstofftonne vorgegeben, sondern nur eine einheitliche Wertstofferfassung. Diese muss aber ebenso effizient sein, weshalb voraussichtlich ein quantifiziertes Sammelziel vorgeschlagen wird. In einem Wertstoffgesetz muss klar definiert sein, was eine Verpackung ist und welche stoffgleichen Nichtverpackungen in einer Wertstofftonne erfasst werden können. Die Vorarbeiten haben gezeigt, dass ein einheitlicher Zuweisungskatalog erforderlich ist. Dies muss aber nicht zwingend über abschließende Listen im Gesetz erfolgen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird die zukünftige Abgrenzung in jedem Fall leichter nachvollziehbar sein als die jetzige Trennlinie, die ausschließlich die Erfassung von Verpackungsabfällen in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack vorsieht. Einigkeit besteht außerdem darin, dass ein neues Wertstoffgesetz ambitionierte Verwertungsanforderungen enthalten muss. Insbesondere die bisherigen Recyclingquoten müssen deutlich angehoben werden, um den technischen Möglichkeiten Rechnung zu tragen und die Recyclingstrukturen weiterzuentwickeln. Im Auftrag des Umweltbundesamts wurde im Jahr 2012 in einer wissenschaftlichen Studie ein Vorschlag
zur Erhöhung der Verwertungsquoten erarbeitet.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 1,50
Autor: MinDir Dr. Thomas Rummler

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