Die Verwertung von „mineralischen Reststoffen“ umfasst eine Vielzahl von mineralischen Materialien. Sie hat insbesondere bei der Aufbereitung und Verwendung mineralischen Bauabfalls eine lange Tradition. So wurde schon im Altertum durch Abriss von Gebäuden, Anlagen, Stadtmauern etc. Baumaterial gewonnen, und diese Praxis setzte sich über all die Jahrhunderte fort, insbesondere nach Kriegen, wie z. B. die massenhafte Aufbereitung von Ziegeln aus Bauruinen nach dem zweiten Weltkrieg gerade in Deutschland zeigt.
Das Thema ist zur Erzielung der auch in genereller Hinsicht erforderlichen Klarheit zunächst begrifflich und inhaltlich zu definieren. Der sich danach ergebende Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen befindet sich derzeit in Deutschland in einem geregelten Zustand. Aus rechtlichen Gründen, so vor allem wegen der erforderlichen Umgestaltung der jeweils auf Länderebene bestehenden Verwaltungsregelungen in eine gesetzliche, alle Umweltmedien abdeckende Regelung, und aus fachlichen Gründen (bundesweit einheitliche Regelung, Anpassung an das aktuelle Umweltschutzniveau unter gleichzeitiger Verwirklichung der aktuellen Vorgaben einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft), ist eine umfassende Neugestaltung geboten. Der dazu beschrittene Weg der Ersatzbaustoffverordnung ist zutreffend, zum erfolgreichen Abschluss müssen noch einige Fragen zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft geklärt werden. Dieses erscheint aber möglich.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 27. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2015) | |
| Seiten: | 21 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,50 | |
| Autor: | RA Reinhard Fischer | |
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