Der Entwurf des Verpackungsgesetzes aus Sicht der kommunalen Entsorgungswirtschaft

Der Entwurf des Verpackungsgesetzes ist aus kommunaler Sicht enttäuschend ausgefallen. Die Diskussionen der letzten Monate und ihr Ergebnis zeigen sehr deutlich, dass der von kommunaler Seite vorgeschlagene Kompromiss einer kommunalen Sammelzuständigkeit die bessere Lösung gewesen wäre, weil damit eine Vielzahl kaum vollzugsfähiger und damit streitanfälliger Schnittstellenprobleme hätte vermieden werden können. Darüber hinaus bleibt der Entwurf aber auch erheblich hinter dem sogenannten Verbändepapier zurück, auf das sich im Frühsommer 2016 die kommunale Seite, die die künftige zentrale Stelle tragenden Verbände und der BVSE geeinigt hatten. Als „Errungenschaft“ für die kommunale Familie bleibt allenfalls der Umstand, dass eine Erweiterung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen und damit eine weitere Privatisierung von Haushaltsabfällen (zunächst) verhindert werden konnte.

Für die kommunale Seite ist § 22 des Entwurfs, der die Abstimmung zwischen den Systembetreibern und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern regelt, von ausschlaggebender Bedeutung. Bereits die erhebliche Länge der Vorschrift von mehr als zwei Seiten lässt das umfangreiche Konfliktpotenzial erahnen, das in diesem Paragraphen steckt. Fast jeder Satz bedarf einer juristischen Auslegung und kann für beide Seiten zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen. Gleichzeitig fehlt es weiterhin – wie schon in der geltenden Verpackungsverordnung – an wirksamen Streitschlichtungsmechanismen, die im Konfliktfall zu einer schnellen Beilegung von
Meinungsverschiedenheiten führen können und gleichzeitig geeignet sind, eine bloße Blockadehaltung unattraktiv zu machen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 2,50
Autor: Walter Hartwig

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Kommunale Lenkungsabgaben als Verfassungsproblem
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer

Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes – oder: Wer zahlt für den „Ayran- Becher“?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.

Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Auf der Grundlage des EWKFondsG und der EWKFondsV ist eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte eingeführt worden. Dazu wird beim Umweltbundesamt ein Einwegkunststofffonds eingerichtet. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen in diesen Fonds eine Einwegkunststoff- Abgabe einzahlen.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...