Die im Dezember 2015 von der Europäischen Kommission (EU-Kommission) im
Rahmen des Legislativpaketes im zweiten Anlauf vorgelegten Änderungsvorschläge zur EU-Deponierichtlinie wurden im Rat der Europäischen Union (Rat) verhandelt und zu einem Kompromissvorschlag als Mandat für den Trilog aggregiert.
Am17.12.2017 haben sich das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission im Trilog auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht bei der EU-Deponierichtlinie drei wesentliche Ziele vor, die Deutschland bereits erfüllt: Es soll angestrebt werden, dass keine verwertbaren Abfälle auf Deponien beseitigt werden. Darüber hinaus sollen keine zum Zwecke des Recyclings getrennt gesammelten Abfälle auf Deponien abgelagert werden; ab 2035 dürfen zudem nur noch 10 % der Siedlungsabfälle direkt, das heißt unvorbehandelt, auf Deponien beseitigt werden. Insgesamt gehen diese Ziele zwar in die richtige Richtung, ob aber der im Trilog-Verfahren gefundene Kompromissdazu geeignet ist, die in der Abfallwirtschaft und insbesondere bei der Einhaltung der Deponieziele real existierende faktische Lebenswirklichkeit des „Europas der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ auf ein hohes Niveau zu heben und besseranzupassen, bleibt abzuwarten. Außerdem wird anhand der aktuellen Daten der Bundesstatistik aufgezeigt, dass sich die Lage bei den DK I-Deponien entspannt hat. Die Zunahme der zu deponierenden Mengen mineralischer Abfälle in Folge der zukünftigen Mantelverordnung scheint
beherrschbar zu sein.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 30. Abfall- und Ressourcenforum 2018 (April 2018) | |
Seiten: | 18 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 9,00 | |
Autor: | Dr. Karl Biedermann | |
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noch und auf absehbare Zeit für die Abfallentsorgung unverzichtbar sind. Dementsprechend hat es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von neuen Deponievorhaben gegeben, die in der Regel an bereits vorhandenen Deponiestandorten verwirklicht worden sind und deren Zulassung zum Teil die Verwaltungsgerichte beschäftigt hat.