Herausforderungen an den Vollzug der abfallwirtschaftlichen Vorgaben aus Sicht einer Genehmigungsbehörde

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) ist Obere Abfallbehörde für den Norden von Rheinland-Pfalz und ist für 14 Landkreise und zwei kreisfreie Städte mit insgesamt rund zwei Millionen Einwohner/-innen zuständig. An die Abfallbehörden wird oft der Anspruch formuliert, die Stoffströme im Sinne der fünfstufigen Abfallhierarchie des KrWG zu lenken. In der Realität fehlen jedoch oftmals die Instrumente zu einer wirksamen Stoffstromlenkung.

Am Beispiel der gesetzlich geforderten hochwertigen Bioabfallverwertung lässt sich dies verdeutlichen, da hier die Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zuständigkeitsgebiet erhebliche Unterschiede aufweisen. Eine flächendeckende Biotonne haben nur elf Gebietskörperschaften, fünf setzen dagegen auf ein Bringsystem. Ein Kreis hat nun zusätzlich beschlossen, die Biotonne(Anschlussgrad bisher 50 %) ab 01.01.2019 durch ein Bringsystem zu ersetzen. Es verwundert nicht, dass die erfassten Bioabfälle zwischen 74 und 326 kg pro Einwohner im Jahr 2016 variierten. Eine hochwertige Bioabfallverwertung (Kaskadennutzung)ist nur in sechs Gebietskörperschaften umgesetzt, zwei Kreise habe nsie immerhin für Teilströme realisiert. 50 % der Kreise und kreisfreien Städte haben keine Kaskadennutzung, einzelne schreiben sogar technikoffen ohne Forderung
nach der Hochwertigkeit aus.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 30. Abfall- und Ressourcenforum 2018 (April 2018)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Dr. Ulrich Kleemann

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