Das neue Verpackungsgesetz – Was hat sich für die Kommunen geändert?


Die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes und namentlich die Verhandlungen über neue Abstimmungsvereinbarungen zwischen Kommunen und Systemen nach § 22 VerpackG gestalten sich zäh und mühsam. Der schwierige Verhandlungsprozess hat seine Ursache unter anderem darin, dass die Verbesserung der kommunalen Rechtsposition durch die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes von den Systemen nur widerwillig zur Kenntnis genommen wird. Überlagert wird der Umsetzungsprozess zudem durch gravierende Umbrüche in der Systemlandschaft, die weitere Fragen und Unsicherheiten mit sich bringen. Für die Kommunen empfiehlt es sich in dieser Situation, die eigenen Ansprüche konsequent geltend zu machen und den Abstimmungsprozess mit den Systemen aktiv zu gestalten.

Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz hat mit der Regelung des § 22 VerpackG auch die Rechtsbeziehungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systemen grundlegend neu gestaltet. Dabei geht das Gesetz zwar weiterhin davon aus, dass die zwischen Kommunen und Systemen zu regelnde Abstimmungsvereinbarung dem Kooperationsprinzip folgt, sich Kommunen und Systeme also grundsätzlich „auf gleicher Augenhöhe“ gegenüberstehen. Allerdings hat der Gesetzgeber die Rechtsstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in zahlreichen Detailfragen verbessert und damit Anregungen aufgegriffen, die die Kommunalverbände im Gesetzgebungsverfahren – auf der Basis unbefriedigender Praxiserfahrungen mit der Verpackungsverordnung – vorgebracht hatten. Dass die verbesserten Rechtspositionen der Kommunen bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes von den Systemen nur widerwillig akzeptiert werden würden, war im Vorfeld des Umsetzungsprozesses sicherlich ein Stück weit zu erwarten gewesen. Dennoch überrascht es, wie wenig die Regelungen des VerpackG von den Systemen bislang verinnerlicht wurden und mit welchen „Argumentationsfiguren“ kommunalen Erwartungen und Ansprüchen begegnet wird. Kommt es hier nicht bald zu einer Neubesinnung auf Systemseite, droht die Umsetzung des Verpackungsgesetzes mit hunderten von Rechtsstreitigkeiten belastet zu werden. Zwar können die Kommunen den sich anbahnenden Verwaltungsprozessen aufgrund ihrer gestärkten Rechtsposition an sich gelassen entgegen sehen, allerdings droht das eigentliche Ziel des Gesetzes immer mehr aus dem Fokus zu geraten: die Verbesserung der Getrennterfassung und des Recyclings der Verpackungsabfälle. Die aktuellen Umbrüche in der Systemlandschaft tragen dabei zusätzlich zu Verunsicherungen und Verzögerungen bei.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 5,00
Autor: Dr. jur. Holger Thärichen

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