Prinzipieller Aufbau von MBA, rechtliche Rahmenbedingungen, Verwendungsmöglichkeit einzelner Stoffströme und Emissionsminderung durch Abgasbehandlung
Die am 01. März 2001 in Deutschland in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung schreibt u.a. eine Begrenzung des Brennwertes bzw. oberen Heizwertes für die mechanisch-biologisch behandelten Siedlungsabfälle vor. Ziel der Regelung ist es, eine ausreichende Abtrennung von heizwertreichen Materialien sicherzustellen, damit diese hochkalorischen Fraktionen einer umweltverträglichen energetischen Verwertung zugeführt werden können. Da es bisher in Deutschland nur wenige Untersuchungen zur Verringerung des Brennwertes durch die mechanisch-biologische Abfallbehandlung gibt, wurde bei der Festlegung auf die Erfahrungen in Österreich zurückgegriffen. Der Beitrag befasst sich sowohl mit den Erkenntnissen, die von den österreichischen Betreibern gewonnen wurden, als auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, denen die MBA unterliegen. Des Weiteren werden Themen wie z. B. das hohe Emissionspotenzial an human- und ökotoxischen Stoffen in MBA-Abgasen aufgegriffen. Die bisher in der MBA eingesetzten Biofilter weisen erhebliche Leistungsdefizite für die erforderliche Abgasreinigung auf. Vorliegende Daten aus verschiedenen Untersuchungen zeigen, dass die Vorgaben der 30. BImSchV mit den am weitesten entwickelten Techniken der thermischen Abgasreinigung eingehalten werden können. Neben dieser Verfahrenstechnik beschäftigt sich der Autor auch mit den anderen technischen Lösungen zur Emissionsminderung, der grundsätzlichen Verfahrenstechnik in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung und den Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Stoffströme nach der Behandlung.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 14. Kasseler Abfallforum-2002 (April 2002) | |
Seiten: | 39 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 19,50 | |
Autor: | Prof. Dr. Michael Nelles Dr.-Ing. Sarah Gehrig Dipl.-Ing. Andreas Neff | |
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Verringerung des Heizwertes der Deponiefraktion durch die mechanisch-biologische Abfallbehandlung
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (5/2001)
Am 1. März 2001 sind in Deutschland die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV), die 30. Bundesimmissionsschutzverordnung (30. BImSchV) und der Anhang 23 der Abwasserverordnung in Kraft getreten [1]. In diesen Verordnungen werden strenge Anforderungen an den Betrieb von mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) festgeschrieben und damit die notwendige Investitionssicherheit für den Aufbau der benötigten Anlagenkapazitäten in Deutschland geschaffen. In der AbfAblV wird eine Begrenzung des Brennwertes bzw. oberen Heizwertes (Ho) für die mechanisch-biologisch behandelten Siedlungsabfälle vorgenommen. Ziel dieser Ho-Regelung ist es, eine ausreichende Abtrennung von heizwertreichen Materialien sicherzustellen, damit diese hochkalorische(n) Fraktion(en) einer umweltverträglichen energetischen Verwertung zugeführt werden können.
Auf dem Weg zur Norm
© Rhombos Verlag (1/2006)
Die Entwicklung einer Standardmethode zur Bestimmung des biogenen Anteils in
Ersatzbrennstoffen macht Fortschritte
Einsatz von Sekundärbrennstoffen aus MBA im Heizkraftwerk Bremen-Blumenthal
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Die Bremer Wollkämmerei AG (BWK) betreibt seit ca. 25 Jahren ein eigenes Steinkohlekraftwerk mit einer Leistung von 50 MW zur Erzeugung und Eigennutzung von elektrischer Energie und Prozessdampf am Standort Bremen-Blumenthal. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Sicherung einer zukünftig günstigeren und langfristig kalkulierbaren Energieversorgung der Wollkämmerei wurden verschiedene Alternativen geprüft.
Umbau eines Steinkohlekraftwerkes zum Einsatz von heizwertreichen Fraktionen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (3/2005)
Die Bremer Wollkämmerei AG (BWK) betreibt seit etwa 25 Jahren ein eigenes Steinkohlekraftwerk mit einer Leistung von 50 MW zur Erzeugung und Eigennutzung von elektrischer Energie und Prozessdampf am Standort Bremen- Blumenthal.
Wettbewerbssituation auf dem Ersatzbrennstoffmarkt
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (11/2004)
Nach wie vor ist nicht abzusehen, wie sich die Situation in der deutschen Abfallwirtschaft nach dem 31. Mai nächsten Jahres darstellen wird. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die bisher geschaffenen und bis dahin noch zu errichtenden Kapazitäten für die Verwertung aller Abfallmengen bei weitem nicht ausreichen werden [42, 50].