Möglichkeiten der Nachrüstung von MBA-Altanlagen am Beispiel Abluftmanagement

Präsentation der Abluft-Untersuchungsergebnisse und Vorstellung verschie-dener Optimierungsszenarien

Die 30. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt seit dem 01. März 2001 den rechtlichen Rahmen für den Betrieb mech­anisch-biologischer Restabfallbehandlungsanlagen dar. Die 30. BImSchV enthält u.a. einen Abluftgrenzwert für Gesamtkohlenstoff von 55 g je Tonne angelieferter Abfall an einer MBA. Die gemäß dieser Verordnung als Altanlage einzustufende MBA Linkenbach muss diese Vorgabe bis zum 01.03.2006 erfüllen. Die bisher vorliegende Datengrundlage zeigt, dass die derzeitige TOC-Emission der MBA Linkenbach nach der Abluftbehandlung mit einem offenen Biofilter deutlich über dem geforderten Grenzwert liegt. Vor diesem Hintergrund sind technische Anpassungen erforderlich. Die Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen Fricke & Turk GmbH (IGW) wurde in diesem Zusammenhang vom Landkreis Neuwied beauftragt, umfangreiche Emissionsmessungen in der MBA Linkenbach durchzuführen. Auf Basis der Messergebnisse wurde ein so genanntes „Differenziertes Abluftmanagementkonzept“ entwickelt. Grundgedanke dabei ist, die separat auftretenden Abluftteilströme entsprechend ihrer unterschiedlichen Belastungsgrade spezifisch zu behandeln. Hierbei spielen sowohl thermische als auch chemisch-biologische Verfahren eine Rolle, um in der Summe aller Teilströme die Vorgaben der 30. BImSchV einhalten zu können.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 14. Kasseler Abfallforum-2002 (April 2002)
Seiten: 23
Preis inkl. MwSt.: € 11,50
Autor: Prof. Dr. Rainer Wallmann
Dipl.-Ing. Thomas Turk
Prof. Dr.-Ing. Klaus Fricke
Dr. Ulrich Kleemann

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